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Zu acht in einem Auto: Busse für die Lernfahrerin

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Eine heute 24-jährige Frau ist von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Busse von 300 Franken verurteilt worden. Die Frau war im August 2013 als Lernschülerin mit dem Auto ihrer Mutter auf der Autobahn A 12 von Bern nach Flamatt unterwegs. Bei einer Kontrolle stellten die Verkehrspolizisten fest, dass sich im Wagen acht Personen befanden. Erlaubt sind aber maximal fünf. Die Mutter der Frau sass als Begleitperson vorne im Auto. Auf dem Rücksitz befanden sich gemäss Strafbefehl drei erwachsene Personen. Jede von ihnen hielt ein Kind auf ihrem Schoss. Das älteste war vier Jahre alt. Das zweite zweieinhalb Jahre, und das dritte Kind war erst zehn Monate alt.

Die Frau wurde nun wegen «Durchführens von Fahrten unter Missachten von Auflagen» per Strafbefehl verurteilt. Sie muss neben der Busse auch die Verfahrenskosten von insgesamt 345 Franken bezahlen. Auch die Mutter der Lernfahrerin wurde im Übrigen gebüsst. im

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