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Zuchthaus oder Arbeitsanstalt?

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Zuchthaus oder Arbeitsanstalt?

Prozess im Fall der Tötung einer dreifachen Mutter

Am Strafgericht des Saanebezirks läuft seit Montag der Prozess eines heute 21-Jährigen, der im Sommer 2003 in Freiburg der Freundin seines Halbbruders die Kehle durchtrennt hat. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord und 16 Jahre Zuchthaus, die Verteidigung für den therapeutischen Ansatz .

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Die Tat ist so grausam wie unverständlich: Ein heute 21-Jähriger hat im Juli 2003 die Freundin seines Halbbruders und dreifache Mutter umgebracht. Mit einem Messer hatte Marc* seinem Opfer vier Mal die Kehle durchtrennt. Er ist zwar geständig, nur weiss er bis heute nicht, weshalb er die Tat begangen hat. Gemäss Zeugenaussagen hatte er am Vorabend bereits angekündigt, die «Hexe» umzubringen, dabei die Aussage mit der entsprechenden Handbewegung unterstrichen. Die Tat geschah im Botzet-Quartier in der Stadt Freiburg.

Die psychiatrischen Gutachten attestieren dem Angeklagten erhebliche und komplexe Persönlichkeitsstörungen sowie verminderte Zurechnungsfähigkeit und sie beschreiben ihn als gefährlich, unreif und höchst rückfallgefährdet.

Alkohol im Spiel

Marc sei zudem unfähig, seine Verantwortung für die Taten zu erkennen und Schuldgefühle zu zeigen. Zudem konsumierte er oft übermässig Alkohol, was die Gewaltbereitschaft beeinflusse. Bei Marcs letzter Tat war ebenfalls Alkohol im Spiel. Der junge Mann musste sich bereits vor seiner Tat wegen diversen Delikten mehrfach vor Gericht verantworten.

«Wer ist dieser Mann?»

«Wer ist dieser junge Mann wirklich?», fragte Fabien Gasser, Substitut der Staatsanwaltschaft zu Beginn seines Plädoyers. «Ist er der reumütige Junge, den er vor Gericht mimt, oder entspricht er doch dem Porträt, das die Gutachten zeichnen?» Gasser gab die Antwort gleich selbst: Marc sei ein Lügner, Manipulierer, Egoist. Einer, der es nicht ertrage, dass man sich ihm in den Weg stellt oder ihn kritisiert.

Die Tat sei geplant gewesen, die Ausführung skrupellos und widerwärtig. Marc habe getötet, weil man von ihm verlangen wollte, die Wohnung zu verlassen. Gemäss Substitut war Marc dem Paar ein Hindernis. «Er war auch ein schlechtes Vorbild für die drei Kinder: kein Beruf, viel Alkohol und keine Ziele.» Die aussichtslose Situation zeigt sich auch in der Tatsache, dass sich Marc am Vorabend das Leben nehmen wollte und bereits einen Abschiedsbrief verfasst hatte.
Gasser verlangt 16 Jahre Zuchthaus. Er stützt sich dabei auf das psychiatrische Gutachten, das nur eine lange Strafe (mit entsprechender psychiatrischer Begleitung) als Möglichkeit sieht, den jungen Mann zu bessern.

Barillon glaubt an das Gute

Verteidiger Jacques Barillon aber glaubt an das Gute im Menschen. «Er hat sich seit der Tat positiv entwickelt und er wird dies weiterhin tun», ist Barillon überzeugt. 16 Jahre Zuchthaus hätten genau den gegenteiligen Effekt. «Nach einer so langen Zuchthausstrafe wird der Angeklagte gefährlicher sein als heute.»

Zwar sei die Tat «unentschuldbar und gemein». Barillon ist aber der Ansicht, dass sich Marc nur in einer Erziehungs- und Arbeitsanstalt positiv entwickeln wird. Weil für diese Anstalten die Höchststrafe vier Jahre beträgt, würde Marc bereits in rund einem Jahr wieder auf freiem Fuss sein. Denn im Juli 2003 wurde er in U-haft gesteckt und seit April 2004 befindet er sich im Gefängnis Bellechasse im vorzeitigen Strafvollzug. «Das vom Gericht ausgesprochene Strafmass hat nicht primär zum Ziel, das Leid der Ankläger zu lindern.» Barillon stützt sich in seiner Zuversicht vor allem auf den Bericht aus dem Gefängnis Bellechasse. «Ich habe in meiner Karriere noch nie erlebt, dass einem Angeklagten ein so gutes Zeugnis ausgestellt wird.» Marc trägt im Gefängnis Verantwortung. Er kümmert sich um die Neuankömmlinge.

In seinem Schlusswort zeigte der Täter Reue. Ungeachtet der Strafe werde er sein Leben lang Gefangener seiner Gewissensbisse bleiben. Das Strafgericht des Saanebezirks unter dem Vorsitz von Nicoals Ayer fällt das Urteil heute Dienstag.

* fiktiver Vorname

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