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Zuerst Therapie, dann (vielleicht) die Strafe

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Der Mann war bei seinen Betrügereien fast immer ähnlich vorgegangen. Er ging zum Beispiel in eine Garage, gab vor, ein Auto kaufen zu wollen, und legte eine gefälschte Postquittung vor. Ein paar Stunden später verkaufte er das Auto wieder. Das lief mit Autos, Schmuck oder auch Modelleisenbahnen. Bei einem anderen Garagisten gab er vor, das Auto später zu bezahlen. Unter dem Vorwand, dass er wegen der Krankheit seiner Mutter eine dringende Fahrt machen müsse, händigte ihm der Garagist das Auto aus.

Schnell Geld gebraucht

Insgesamt ergaunerte er sich so vor zwei Jahren rund 40 000 Franken. «Das ist gewerbsmässiger Betrug», sagte die Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach an der gestrigen Verhandlung des Strafgerichts Sense in Tafers. Der 34-Jährige gab alle Anklagepunkte (unter anderem Betrug und Urkundenfälschung) zu und zeigte sich sehr einsichtig. Er habe Engpässe bei der Finanzierung seines Lebensunterhalts gehabt und das schnelle Geld gebraucht, um diese Löcher zu stopfen, gab er bei der Befragung durch Gerichtspräsident Reinold Raemy als Motiv an.

Mehrere Vorstrafen

In den letzten zehn Jahren stand der Mann mehrfach wegen ähnlicher Delikte sowie wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz unter Anklage. Eine Strafe hat er abgebüsst, eine zweite wurde bedingt ausgesprochen und die dritte wurde zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm eine komplexe Persönlichkeitsstörung. Das Strafgericht Sense hat deshalb gestern viel Zeit darauf verwendet, zu prüfen, ob eine weitere ambulante oder gar eine stationäre Therapie einem Strafvollzug vorzuziehen ist. Der Verfasser des Gutachtens wurde fast eine Stunde lang als Zeuge befragt.

 Für den amtlichen Verteidiger Thomas Meyer war die Antwort klar. «Die Situation des Mannes hat sich stabilisiert. Er geht seit zwei Jahren einer regelmässigen Tätigkeit nach und hat sich keine Delikte mehr zu Schulden kommen lassen», sagte er in seinem Plädoyer. Der Mann bemühe sich, wieder Tritt zu fassen. Der Anwalt wies auch darauf hin, dass sein Mandant ausdrücklich Hilfe wolle. «Ihm und der Gesellschaft ist am besten gedient, wenn er seine Persönlichkeitsstörung in einer Therapie behandeln lassen kann», sagte Thomas Meyer. In der Tat hatte der Angeklagte während des Beweisverfahrens mehrfach die Absicht bekundet, etwas an seiner Situation ändern zu wollen. «Ich bin mir bewusst, dass ich Hilfe brauche, denn ich will in zehn Jahren nicht wieder hier stehen», sagte er, kurz bevor sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückzog.

Keine gute Prognose

Etwas anders sah es Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Das Verschulden des Angeklagten wiege schwer. «Er hat in den letzen Jahren immer wieder Chancen bekommen, sich zu ändern, und hat sie nie genutzt», sagte sie in ihrem Plädoyer. Mehrfach habe ihm auch sein Vater aus der Patsche geholfen. «Es wird Zeit, dass er die Verantwortung für seine Taten übernimmt und für sein Verhalten geradesteht.» Der Angeklagte hat bei mehreren Ärzten Therapien angefangen und wieder abgebrochen. Das bestärkte die Staatsanwältin in ihrer Meinung, dass die Erfolgsaussichten einer weiteren therapeutischen Massnahme gering seien.

Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten unbedingt sowie einen weiteren Monat als Widerruf für die früher ausgesprochene bedingte Strafe. Auch forderte sie, dass die vor einigen Jahren wegen der Therapie ausgesetzte Strafe zu vollziehen sei.

Urteil: Therapie in einer stationären Einrichtung

D as Strafgericht Sense folgte in seinem Urteil halb der Staatsanwaltschaft, halb der Verteidigung: Es verhängte eine 13-monatige unbedingte Freiheitsstrafe, wie dies Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach gefordert hatte. Darin inbegriffen ist auch der Widerruf der früher ausgesprochenen bedingten Strafe (160 Stunden gemeinnützige Arbeit).

Erst Therapie

Doch muss der Verurteilte die Strafe noch nicht antreten. Denn das Gericht ordnete auch eine stationäre Massnahme an, wie dies Verteidiger Thomas Meyer gefordert hatte. Zuerst muss der Verurteilte also seine Persönlichkeitsstörung in einer Einrichtung therapieren lassen. Erst dann wird über den Vollzug der Strafe entschieden. Und zwar geht es dann nicht nur um die gestern ausgesprochenen 13 Monate, sondern auch um weitere 42 Monate, die dem Verurteilten bereits früher aufgebrummt worden sind. Das Gericht hat eine stationäre Therapie beschlossen, weil es in einer ambulanten Behandlung keine grossen Erfolgsaussichten sah, wie Gerichtspräsident Reinold Raemy begründete. im

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