Wie ist es möglich, dass eine Person den Bund während Jahren auf arglistige Art täuschen kann? Wo war da seitens der Bundesverwaltung die genaue Prüfung der Bürgschaftsgesuche? Fast jedem gewöhnlichen Revisor hätte das Geschäftsgebaren von Grunder ins Auge stechen müssen. Müsste beim Bund die Praxis betreffend der Verpflichtung durch solche Bürgschaften nicht eingehend überprüft werden? Wo ist das Erfolgserlebnis bei der Kontrolle solcher Riesenbürgschaften durch die Bundesbeamten in Bern? Zu guter Letzt wird der Steuerzahler den Schaden von 200 Millionen Franken übernehmen müssen.
Peter Gauch, Schmitten
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