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Zum Mindestlohn

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 Arbeitnehmende bedürfen für ihre Leistung eines existenzsichernden Entgeltes zur Deckung ihrer materiellen Bedürfnisse. Die Wirtschaft als Arbeitgeberin ist Mittel zum Zweck der Schaffung von Arbeitsplätzen und Herstellung von Produkten. Ihr Selbstzweck besteht in der Erzielung von Gewinn zu Erhalt und Entwicklung von Unternehmungen. Am Arbeitsmarkt bestimmen diese die Lohnhöhe, welche sie leider als Kosten betrachten. Ihre Massstäbe zur Honorierung der Arbeit sind daher heute kaum mehr christlich moral-ethisch bestimmt. Anpassungen der Niedriglöhne betrugen in letzter Zeit jährlich kleinliche 0,8 bis 2 Prozent, abzüglich Teuerung. Darum mussten kaum durch reale Leistung legitimierte hohe Saläre an Kader, Manager und Verwaltungsräte zu Ärgernis führen.

Zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und den allseitigen Bedürfnissen das von allen tragbare Verhältnis zu finden, ist nicht einfach. Divergierende Interessen der Partner führen bei Verhandlungen zu ständigem Feilschen um Lohnerhöhung. Druck auf Arbeitsplätze, Produktivität und Löhne durch Wegrationalisierung von Lohnaufwand sowie Auslagern von Arbeit ist allgegenwärtig. Nun soll Pflicht zur Ausrichtung gerechter, preis-, zeit-, lebenskosten- und branchenbezogener Löhne in Verfassung und Gesetz verankert werden, da dies bisher nicht freiwillig erfolgte. Zudem sollen Abschluss und Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen gefördert werden. Dies alles, auf dass 10 Prozent aller Vollzeittätigen, also 430 000 Leute, mit niedrigem Einkommen sich wegen Armut nicht mehr zur Annahme von Zweitjobs oder als Working Poor von Sozialleistungen veranlasst sehen müssen. Als Waffe gegen Lohndumping, Diskriminierung der Frau sowie Armut wird sich die Initiative wohl bewähren.

Die florierende Wirtschaft sollte realisieren, dass Investition im mittleren und unteren Lohnbereich über mehr Kaufkraft und Konsum wertschöpfend ist. Sie sollte daher ohne Wenn und Aber die Arbeitnehmenden vermehrt an den hohen Gewinnen teilhaben lassen, bevor es zu spät ist!

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