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Zum Schutz der naturnahen Bergwälder

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Waldreservat-Projekt zwischen Muschenegg/Chrützflue und La Berra

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Ziel von Waldreservaten ist es, die biologische Vielfalt in den naturnahen Bergwäldern zu fördern und seltene, bedrohte oder empfindliche Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Deshalb steht bei der Planung eines neuen Waldreservates jeweils ein spezifischer Schutzgedanke im Vordergrund. Im Fall des Projekts zwischen Muschenegg/Chrützflue und La Berra sollen die bereits bestehenden Hochmoorgebiete wie in der Muschenegg und im Rigeli geschützt werden.Wie Anton Egger, Revierförster im Privatwald im Plasselbschlund, erklärte, befinden sich diese schon längere Zeit im Inventar der Hochmoore.

Abwechslungsreiches Gebiet

Das geplante Waldreservat erstreckt sich beidseits der Krete des einen Hangs des Plasselbschlunds. Es beginnt beim Roggeli, geht über die Muschenegg mit der Chrützflue bis zum Crau, umfasst die Waldgebiete in der Wuesta und am Käseberg und geht weiter bis zur Berra, und zwar beidseits des Grats. «Es ist ein sehr abwechslungsreiches Gebiet, mit stark wechselnder Vegetation», erklärt Anton Egger. Der tiefste Punkt liegt bei 1000 Metern, der höchste auf der Berra bei rund 1600 Metern.

Kleine und grössere Waldgebiete

Diese Waldgebiete sind teils in Besitz von Gemeinden (La Roche, Treyvaux, Pont-la-Ville), Pfarreien (Plasselb, Pont-la-Ville) und des Staates sowie von Privaten. Insgesamt sind 30 Eigentümer betroffen – der kleinste besitzt eine Waldfläche von 0,2 Hektaren, beim grössten (Staat) sind es rund 123 Hektaren).Sie wurden im letzten Herbst an zwei Informationsanlässen über das Vorhaben informiert. «Es ist nicht leicht, die Interessen von allen unter einen Hut zu bringen», erklärt Anton Egger. Jeder von ihnen muss nun entscheiden, ob er sein Waldgebiet für das Projekt zur Verfügung stellen will oder nicht. «Zwingen kann man niemanden.»

Keine oder nur begrenzte Eingriffe

Eine Zustimmung verpflichtet den Waldbesitzer zu bestimmten Auflagen. Dabei wird unterschieden, ob sein Waldgebiet als Totalwaldreservat oder als Sonderwaldreservat ausgeschieden wird. Ersteres soll rund um die Hochmoore eingerichtet werden und umfasst – inklusive einer Pufferzone – rund 156 Hektaren. Dort darf während 50 Jahren praktisch kein Eingriff vorgenommen werden. Ausnahmen bilden Pfahl- und Hüttenholz. «Das ist schon ein recht grosser Eingriff in das Eigentum», ist sich Anton Egger bewusst. «Der Wald kann während zwei Generationen nicht mehr genutzt werden.»Weniger strikt sind die Regelungen beim Sonderwaldreservat; im Perimeter sind 256 Hektaren. Dort sind gewisse Massnahmen auf Anweisung des Försters vorgesehen. Es geht beispielsweise darum, gezielt gewisse Waldungen aufzulockern, Lichtungen zu schaffen, um die Habitate für Tiere, zum Beispiel des Raufusswildes (Birk- und Auerwild) und Pflanzen zu verbessern. Oder auch darum, Altholzinseln zu errichten bzw. stehen zu lassen, damit Insekten und Vögel Nahrung und Unterschlupf finden.

Entschädigung für Waldbesitzer

Einen kleinen finanziellen Anreiz gibt es für die Waldbesitzer: Bund und Kanton zahlen eine Entschädigung von 30 Franken pro Hektar und Jahr. Und für die speziellen Massnahmen in den Sonderwaldreservaten wird die Arbeit nach Aufwand entschädigt.Bei den bisher eingetroffenen Antworten habe es einige dabei, die dem Projekt vorbehaltlos zustimmen, andere, die ihm sehr kritisch gegenüberstehen, erklärt Anton Egger. Einige Waldbesitzer wünschen eine höhere Entschädigung, angesichts der Tatsache, dass sie über eine lange Zeit in der Nutzung ihres Eigentums eingeschränkt sind. Dies betrifft vor allem auch Besitzer von Waldgebieten, die einigermassen zugänglich sind.

Pfarrei Plasselb entscheidet heute

Anderen fällt es leichter, da ihr Eigentum sich in schwer zugänglichem Terrain befindet, wo eine Bewirtschaftung des Waldes sowieso nur mit viel Aufwand möglich ist. Eher in diese Kategorie fällt das Waldgebiet der Pfarrei Plasselb. Sie soll im Gebiet Schwand rund 3,3 Hektaren für das künftige Waldreservat beisteuern. Die Pfarreiversammlung findet heute Abend statt.

Verschiedene Szenarien

Sobald alle Waldbesitzer ihre Stellungnahme abgegeben haben, wird über das weitere Vorgehen entschieden. Dies ist für den kommenden Frühling geplant. Allenfalls muss der vorgesehene Perimeter angepasst werden. Im schlimmsten Fall – wenn also viele Waldbesitzer bzw. solche mit grossen Waldungen absagen – muss das ganze Projekt überdacht werden.

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