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Zum Schutze von Minderjährigen

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Untertitel: Strafuntersuchung: Minderjährige Opfer werden bei ihrer Befragung gefilmt

Auf Grund des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfern von Straftaten (Opferhilfegesetz) sind die Kantone verpflichtet, bei minderjährigen Opfern nur noch gefilmte Befragungen durchzuführen. Damit sollen Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr die Ereignisse wenn möglich nur einmal erzählen müssen. Mit dem Vorgehen will man auch eine direkte Konfrontation zwischen Opfer und Täter vermeiden.

Für die filmischen Befragungen wurden zwölf Beamtinnen und Beamte der Kantonspolizei speziell ausgebildet. Im ersten Stock der Kantonspolizei (Grenette) steht hiefür ein zweigeteilter Raum zur Verfügung. Im Nebenraum, hinter einem Einwegspiegel, verfolgt eine Psychologin die Befragung. Anwesend ist ebenfalls eine Person, welche für die technischen Aspekte zuständig ist.

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