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Zur Haftstrafe noch eine bedingte Geldstrafe

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Er hat Heroin und Streckmittel verkauft, eine Indoor-Hanfanlage betrieben und seinen Bruder trotz Einreiseverbot beherbergt. Im März 2019 hat das Strafgericht des Sensebezirks den heute 41-jährigen Serben darum zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt: zehn Monate unbedingt, dazu 26 Monate bedingt, mit einer Probezeit von fünf Jahren. Das Urteil gilt als Zusatzstrafe zu einem früheren Urteil durch das Appellationsgericht Basel-Stadt. Zudem entschied das Bezirksgericht, der Verurteilte müsse Ersatzforderungen von 11 410 Franken und 1000 Euro zahlen.

Staatsanwalt Markus Julmy hatte vor dem Bezirksgericht eine höhere Strafe und sogar einen Landesverweis verlangt; er zog den Fall weiter und beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten sowie Ersatzforderungen in der Höhe von 22 500 Franken. Und so tagte gestern das Freiburger Kantonsgericht.

Er sorgt sich um seinen Sohn

Der Angeklagte erklärte seine Taten in gebrochenem Deutsch mehrmals damit, dass er damals «zum falschen Zeitpunkt mit den falschen Leuten» zusammen gewesen sei. Jetzt sei die Situation eine andere. «Ich bin nicht mehr der Gleiche.» Er arbeite nachts, zwanzig bis vierzig Prozent die Woche, im Stundenlohn. Tagsüber kümmere er sich um seine Kinder, vor allem um seinen 16-jährigen Sohn, der krank sei und eine Lehrstelle suche. «Mir ist wichtig, dass ich bei ihm bin, damit er den rechten Weg nimmt.»

Er habe mit dem Dealen von Heroin aufgehört, als er bemerkt habe, dass kaum Geld hereinkomme, erzählte er Richter Markus Ducret. Die Hanfanlage habe er aufgebaut, «weil ich dachte, ich verdiene etwas damit». Er habe gewusst, dass das illegal sei, antwortete er.

Staatsanwalt Markus Julmy zeichnete in seinem Plädoyer das Bild eines Mannes mit hoher krimineller Energie. Der Angeklagte habe beträchtliche Mengen Heroin gekauft, insgesamt 500 Gramm. «Er hat Lieferungen von je 100 Gramm erhalten», sagte Julmy. Niemand beginne mit solchen Mengen. «Dass er 100 Gramm aufs Mal bestellen konnte, zeigt, dass er bereits im Business drin war.» Er habe sich auch im Glücksspiel versucht; damals sei eine Untersuchung gegen ihn gelaufen. «In den Telefonprotokollen ist nachzulesen, wie er sich mit früheren Kontakten brüstet.»

Julmy zweifelte daran, dass sich der Mann geändert habe. «Ich habe keine Angst, dass seine Kinder den falschen Weg nehmen könnten», sagte er. «Es ist der Vater, der auf dem falschen Weg ist.»

Der amtliche Strafverteidiger Ingo Schafer wehrte sich. «Das ganze Verfahren gegen meinen Mandanten ist von Anfang an von Spekulationen ausgegangen.» Auch jetzt grabe der Staatsanwalt wieder die Geschichte mit den Geldautomaten aus. «Es gilt die Unschuldsvermutung, denn die Untersuchung hatte keinerlei Konsequenzen für meinen Mandanten.» Er habe den Eindruck, dass der Angeklagte trotz der eingestellten Verfahren jetzt auch noch dafür verurteilt werden solle.

Schafer betonte, dass sein Mandant keinerlei Gewinn erwirtschaftet habe, weder mit dem Heroin noch mit der Hanfanlage. «Die war noch im Aufbau, als er verhaftet wurde.» Ersatzforderungen sollten zu Unrecht erzielte Gewinne abschöpfen; diese gebe es hier gar nicht. Trotzdem sei sein Mandant bereit, das Urteil der Vorinstanz zu akzeptieren, denn er wolle nach vorne schauen. «Eine längere unbedingte Freiheitsstrafe wäre aber sehr einschneidend.»

Mit bedingter Geldstrafe

Das dreiköpfige Kantonsgericht verschärfte die Strafe gestern leicht: Die teilbedingte Haftstrafe beträgt nach wie vor 36 Monate, zehn Monate muss der Verurteilte absitzen. Die Bewährungsfrist für die restlichen 26 Monate beträgt weiterhin fünf Jahre. Neu kommt jedoch eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen hinzu, mit einer Probezeit von drei Jahren.

Die Höhe der Ersatzforderungen ändert sich nicht. Das Kantonsgericht hat jedoch entschieden, dass das beschlagnahmte Bargeld eingezogen und mit dieser Forderung verrechnet wird. Dazu kommen Gerichtskosten von 8500 Franken.

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