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Zur Strafe muss der Bauer in die Entziehungskur

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«Wir können nicht aus dem Haus, ohne dass wir beschimpft werden. Es ist alle Tage gleich. Sobald er uns reden hört, kommt er. Manchmal bedroht er uns mit einer Schaufel oder einer Gabel. Er beschimpft sogar unsere Gäste.» Diese Einwohnerin eines Weilers zwischen Rechthalten und Giffers ist am Ende. Wie auch die übrigen Nachbarn.

Zitternd und schüttelnd, als hätte er Parkinson, sitzt der schwächlich wirkende Quartiertyrann neben seiner Frau und hat grosse Mühe, die Fragen von Strafrichter Peter Rentsch zu verstehen. Aufgrund seiner Alkoholsucht konnte im Vorfeld der Verhandlung kein aussagekräftiges psychiatrisches Gutachten erstellt werden, da der Angeklagte stockbesoffen beim Psychiater eintraf. Der Angeklagte zeigte sich auch am Prozess nicht besonders einsichtig und donnerte: «Ich will nicht aus meinem Haus ziehen, niemals!»

 Entziehungskur als Strafe

Richter Rentsch sprach den Angeklagten schuldig der Beschimpfungen und Bedrohung und verurteilte ihn zu einer Busse von 30 Tagessätzen zu zehn Franken. Damit folgte er dem Antrag des stellvertretenden Oberstaatsanwalts Markus Julmy. Der Richter hat die verhängte Busse jedoch zugunsten einer Alkoholentziehungskur und einer Therapie aufgehoben.

Dieser Nachbarschaftskonflikt beschäftigt die Behörden bereits seit Jahren und hat sich zunehmend verschlimmert. Anfang 2013 hatte der jähzornige Landwirt ein Gewehr auf vier Personen gerichtet und ihnen angedroht, sie alle zu erschiessen. Damals wies er einen Alkoholpegel von 2,57 Promille im Blut auf. Dem Nachbarschaftskonflikt liegt wohl eine düstere innerfamiliäre Erbschaftsgeschichte zugrunde. So richtet sich auch der Hauptgroll des Angeklagten gegen seinen Zwillingsbruder, der direkt gegenüber wohnt. Es scheint unmöglich, die beiden Brüder an einem Tisch zu vereinen. Der Zwillingsbruder war einer der sieben Kläger. Er liess sich entschuldigen und blieb dem Prozess fern. Das Gericht ordnete eine Zwangsverwaltung aller waffenähnlichen Gegenstände an. bearbeitet von cw/FN

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