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Zur Vorsicht aufgerufen

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Zur Vorsicht aufgerufen

Kanton bereitet sich auf die Vogelgrippe vor

Das kantonale Veterinäramt fordert die Bevölkerung zur Vorsicht auf, wenn in der Natur tote Wildvögel gefunden werden. Ein Einsatzkonzept für den Ernstfall ist in Vorbereitung.

«War es bisher normal, dass von Zeit zu Zeit tote Vögel gefunden wurden, kann man heute nicht mehr ausschliessen, dass wild lebende Vögel gefunden werden, die Träger des H5N1-Virus sind. Es ist daher angezeigt, dass die ganze Bevölkerung einige Vorsichtsmassnahmen beachtet», hält Kantonstierarzt Fabien Loup fest.

Polizei oder Wildhüter
benachrichtigen

«Wer einen toten Schwan, zwei oder mehr tote Enten, zwei oder mehr tote grosse Raubvögel wie Bussarde oder mehr als fünf tote Singvögel findet, muss unverzüglich die Polizei (Nr. 117) oder den Wildhüter der Region benachrichtigen. In keinem Fall dürfen die toten Tiere mit blossen Händen berührt werden; Kinder dürfen sich nicht in deren Nähe aufhalten.

Hände waschen, Kleider wechseln

Nach der Rückkehr nach Hause müssen die Hände sorgfältig gewaschen und die Kleider gewechselt werden. Die Schuhe trocknen lassen und sie auf die Seite stellen und wenn nötig die Kleider waschen», schildert das Veterinäramt die Vorsichtsmassnahmen.

Engen Kontakt meiden

Um eine allfällige Ansteckung des einheimischen Geflügels zu vermeiden, müsse man unbedingt darauf achten, die Geflügelhaltungen nicht mit Schuhen oder Kleidern zu betreten, die in Kontakt mit verdächtigen toten Tieren waren. «Wer für die eigene Gesundheit Bedenken hat, wird gebeten, den Hausarzt anzufragen, der die angemessenen Massnahmen empfehlen kann», fügt der Kantonstierarzt bei.

Ziel der Vorsichtsmassnahmen sei es, Menschen und Tiere vor der Krankheit zu schützen. Die Vogelgrippe verbreite sich über die Atemorgane und -wege. «Man kann aber auch feststellen, dass das Virus H5N1 nur selten Menschen infiziert. Bei den heute bekannten Fällen handelt es sich um Personen, die in engem Kontakt mit krankem Geflügel waren», bemerkt der Kantonstierarzt.

Stallpflicht ab Montag

Fabien Loup erinnert auch daran, dass sich die Lage bezüglich der Vogelgrippe verschärft hat, nachdem infizierte Vögel in Italien, Deutschland und Österreich gefunden wurden. Der Bundesrat habe deshalb beschlossen, dass das Geflügel vom Montag, 20. Februar, an nicht mehr im Freien gehalten werden dürfe.

Die Verordnung über den Vollzug dieses Verbotes auf kantonaler Ebene werde ebenfalls am Montag veröffentlicht.

Es werde eine Hotline (Tel. 026 305 22 77) eingerichtet, die ab 20. Februar beim Veterinäramt des Kantons Freiburg während der Büroöffnungszeiten Auskunft geben werde.

Ein Einsatzkonzept ist
in Vorbereitung

Weiter ist der Mitteilung des Veterinäramtes zu entnehmen, dass die zuständigen Dienststellen des Kantons Freiburg intensiv an einem Einsatzkonzept arbeiten.

Es gehe darum, die Massnahmen der verschiedenen Akteure zu organisieren und zu koordinieren für den Fall, dass im Kanton Freiburg ein Vogelgrippeherd entdeckt würde.

Das Konzept soll demnächst dem Staatsrat zur Genehmigung unterbreitet werden. az

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