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Zusammenarbeit zahlt sich aus

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Freiburg Er ist seit mehr als zwei Jahren arbeitslos, hat ein gesundheitliches Problem, keine Ausbildung, ist Schweizer: So sieht das typische Profil eines komplexen Falles für die Arbeitslosen- und Sozialversicherung aus. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, die kantonale Stelle der Invalidenversicherung und die Regionalen Sozialdienste arbeiten zusammen, um Menschen mit solch komplexen Problemen schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die kantonalen Stellen nennen Arbeitslose mit vielschichtigen Problemen «komplexe Fälle». Die Statistik zeigt nun, dass im vergangenen Jahr 62 Prozent der komplexen Fälle, welche von Arbeitslosen-, Sozial- und Invalidenversicherung gemeinsam betreut worden sind, erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten.

Die kantonale Direktion für Gesundheit und Soziales sowie die Volkswirtschaftsdirektion schreiben in einer gemeinsamen Mitteilung, diese Resultate zeigten, dass «durch eine bessere Koordination zwischen den einzelnen Einrichtungen der sozialen Sicherheit eine dauerhafte Eingliederung der verwundbarsten Personen erreicht werden kann».

Gesetzliche Grundlage da

Diese Zusammenarbeit, die unter dem Namen «Dispositiv der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ)» läuft, hat seit letztem Jahr auch eine gesetzliche Grundlage: Im Oktober verabschiedete der Grosse Rat das Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt. Dieses Gesetz sei ein grosser Fortschritt, heisst es in der Mitteilung, da es die gesetzlichen Grundlagen für die Koordination unter den drei IIZ-Partnereinrichtungen schaffe.

Im letzten Jahr stabilisierten sich dank der Zusammenarbeit die Meldungen komplexer Fällen; die Meldungen einfacher Fälle gingen gar zurück. Am 31. Dezember 2010 waren 152 einfache und 73 komplexe Fälle hängig. Bei den komplexen Fällen waren ein Drittel der Personen seit mehr als vier Jahren ohne Arbeit; 30 Prozent litten sowohl an einem körperlichen als auch an einem psychischen Problem. 28 Prozent verfügten über geringe oder durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten. Die Aussichten auf eine Anstellung schwänden, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliege und die Person bereits lange arbeitslos sei, heisst es in der Mitteilung. Im Schnitt jedoch brauche es für die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ein Jahr, je nach Komplexität des Falles. njb

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