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Zusatzkosten bei Zahlungsverzug

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Schuldenberatung

Zusatzkosten bei Zahlungsverzug

Bei ausstehenden Rechnungen besitzt der Gläubiger – üblicherweise nach einer oder mehreren Mahnungen – entweder die Möglichkeit, sich an das Betreibungsamt zu wenden oder aber an ein kommerzielles Inkassobüro, dessen Name häufig auf «inkasso» oder «justitia» endet. Nimmt der Gläubiger die Dienste eines solchen Unternehmens in Anspruch, so erhält der Schuldner vermutlich eine Abrechnung in der folgenden Form: Grundforderung (ca. 134 Franken) Verzugszinsen (13 Fr.). Weiterer Schaden nach Art. 106 OR (92 Fr.)Zahlreiche Inkassobüros versuchen, einen Teil ihrer Honorarforderungen unter der Rubrik «Verzugskosten» oder «Weiterer Schaden nach Art. 106 OR (Obligationenrecht)» mit auf die Rechnung zu schlagen. Dies ist im Allgemeinen nicht zulässig. Die Kosten des Inkassobüros müssen vom Gläubiger übernommen und dürfen gemäss Art. 27 des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs nicht den Schuldnern in Rechnung gestellt werden.Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Gläubiger nur einen Verzugszins von 5 Prozent verlangen. Bei einer höheren Forderung muss der Gläubiger beweisen, dass diese Summe den Schaden nicht deckt, der ihm aufgrund des Zahlungsverzugs entstanden ist. In der Realität ist es jedoch praktisch unmöglich, diesen Beweis zu erbringen.In unserem Beispiel kann das Inkassobüro die von ihm verlangte Summe von 92 Franken nicht begründen. Der Schuldner ist daher berechtigt, diesen Betrag nicht zu bezahlen.Wird bei einem Betreibungsverfahren die Höhe der Forderung mit ungerechtfertigten Zusatzkosten belastet, so kann der Schuldner für diesen Betrag einen «Teilrechtsvorschlag» einreichen, wenn er den Zahlungsbefehl erhält.Eing.Im Rahmen der «Schuldenberatung» hat die Caritas bereits zu Themen wie «Schulden in der Ehe»; «Privatkonkurs»; «Lohnpfändung» oder «Autoleasing» Stellung genommen. Fragen beantwortet: Caritas Freiburg, Schuldenberatungsdienst, 1705 Freiburg. Telefonberatung: Mittwoch- und Donnerstagvormittag 026 3211862.polizei

82-jähriger Scooterlenker verletzt

Am Sonntagmittag ist ein 82-jähriger Scooterfahrer bei einem Kreisel zwischen der Cormanon-Strasse und der Préalpes-Strasse in Villars-sur-Glâne mit einem Auto kollidiert, das aus der Gegenrichtung kam. Der 82-Jährige musste mit Verletzungen ins Kantonsspital nach Freiburg geführt werden.FN/Comm.

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