Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Zuständigkeiten bei Jagd und Fischerei geklärt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mit der Revision des Justizgesetzes vor zweieinhalb Jahren hatte der Kanton Freiburg bei der Jagd und bei der Fischerei ein Ordnungsbussensystem eingeführt. Seither verhängen die Amtsträger im Bereich der Jagd und Fischerei die Bussen. Dabei wurde allerdings festgestellt, dass für Zuwiderhandlungen bei der Jagd, die über die Ordnungsbusse hinausgehen, die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Bei der Fischerei ist es hingegen der Oberamtmann. Je nach Zuwiderhandlung musste deshalb das Personal des Waldamts zwei verschiedene Verfahren anwenden. Eine Gesetzesanpassung soll dies nun vereinheitlichen. Das Gesetz der Fischerei wird demjenigen der Jagd angepasst. Somit wird die Staatsanwaltschaft zuständig. Bei Nichtbezahlen einer Busse ist hingegen in beiden Fällen der Oberamtmann zuständig. Der Entwurf der Gesetzesänderung wurde bei der Staatsanwaltschaft und bei der Oberamtmännerkonferenz in Vernehmlassung gegeben.

uh

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema