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Zwei Boschung-Erbinnen ziehen Einsprache gegen Strafbefehl zurück

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Autor: Pascale Hofmeier

Freiburg Das Verfahren gegen sechs Mitglieder der Familie Boschung aus Schmitten und ein Kadermitglied der Boschung-Gruppe läuft seit fünf Jahren. Sie müssen sich wegen mehrfachen Steuerbetrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung verantworten.

Für zwei Boschung-Erbinnen ist der Prozess nun zu Ende. Sie haben ihre Einsprache gegen den Strafbefehl des Untersuchungsrichters zurückgezogen.

Zwei hängige Einsprachen

Der Untersuchungsrichter hatte die beiden Erbinnen sowie zwei weitere Familienmitglieder mittels Strafbefehl wegen Steuerbetrugs zu einer bedingten Geldstrafe und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Alle vier hatten dagegen Einsprache erhoben. Sie wurden darum vom Untersuchungsrichter gemeinsam mit den restlichen Beschuldigten ans Wirtschaftsgericht weitergegeben (FN vom 8. Juli).

Von Unschuld überzeugt

Wie der Anwalt der beiden Töchter des verstorbenen Firmengründers gestern mitteilte, sei die Entscheidung, die Einsprache zurückzuziehen, nach einiger Überlegung gefallen: «Wir haben uns damit schwergetan», sagte Markus Meuwly. Seine Mandantinnen seien nach wie vor der Meinung, dass kein «strafrechtlich relevantes Verhalten» vorliege. Jedoch seien sie nicht gewillt, gemeinsam mit den Hauptbeschuldigten ein langwieriges Verfahren vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg in Kauf zu nehmen. Denn damit sei auch eine grosse psychische Belastung verbunden. «Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis», sagt Meuwly. Nicht zuletzt, weil im Strafbefehl nur eine bedingte Geldstrafe ausgesprochen wurde.

Nachsteuern beglichen

Die beiden Erbinnen hatten sich bereits vorher mit der kantonalen Steuerverwaltung über zu leistende Nachsteuern und Steuerbussen geeinigt. Insgesamt hatte die Behörde von den Gesellschaftern der Boschung-Gruppe und den Familienmitgliedern Steuern und Bussen in der Höhe von 2,4 Millionen Franken eingefordert. Gemäss Anwalt Meuwly hätten seine beiden Mandantinnen davon «bloss insgesamt 4,5 Prozent» zu tragen. Das sind knapp 110 000 Franken. Drei weitere Beschuldigte haben sich ebenfalls mit den Steuerbehörden geeinigt.

Im Mai 2005 hatte die Freiburger Justiz wegen Verdachts auf Steuerdelikte zwölf Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurde nicht nur Beweismaterial gesammelt. Einige Familienmitglieder wurden während mehrere Tage in Untersuchungshaft genommen.

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