Dank dem neuen Gesetz kann der Freiburger Tourismus von zwei Fonds profitieren:
Der Tourismusförderungsfonds dient der Finanzierung von touristischen Projekten auf dem Gebiet der kantonalen und regionalen touristischen Entwicklungsschwerpunkte. Auf diesen Fonds kann auch zurückgegriffen werden, wenn eine Anlage in finanzielle Schwierigkeiten gerät (ausserordentliche Hilfe). Es handelt sich dabei um bedingt rückzahlbare zinslose Darlehen. Gespiesen wird dieser Fonds vom Staat, der jährlich mindestens 500000 Franken einspeisen muss, sowie vom Ertrag der Betriebsabgaben der Gaststätten.
Neu ist ein Fonds für koordiniertes Tourismusmarketing geschaffen worden. Damit werden regionale Werbeprojekte finanziell unterstützt, die im kantonalen Jahresprogramm für koordiniertes Mar- keting aufgeführt sind. Beiträge des Kantons sind die wichtigsten Einnahmequellen.