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Zwei Freiburger Politiker duellieren sich um die Initiative für eine 13. AHV

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Diego Frieden von der Mitte links-CSP befürwortet die Vorlage zur 13. AHV, André Kaltenrieder von der FDP lehnt sie ab.

André Kaltenrieder, FDP-Grossrat aus Sugiez: «13. AHV kommt hauptsächlich den reichen Rentnern zugute»

Die Einführung einer 13. AHV-Rente wird kontrovers diskutiert. Sie sieht eine Erhöhung der Renten um 8,3 Prozent vor, was einer dreizehnten Monatsrente entspricht. Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen zufolge würde die Einführung der 13. AHV-Rente die Ausgaben bis 2026 um 4,2 Milliarden Franken erhöhen. Dies führt zu höheren Steuern und Abgaben und verringert die verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer.

André Kaltenrieder (l.) ist Grossrat aus Sugiez.
Archivbild: Jean-Baptiste Morel

Die Ablehnung der Initiative durch Bundesrat und Parlament wird mit der notwendigen, finanziellen Stabilisierung der AHV begründet. Zukünftigen Generationen soll eine sichere Rente gewährleistet werden. Die Initiative untergräbt diese Bemühungen und die Schuldenlast der AHV würde sich weiter erhöhen. Da die mögliche Finanzierung intransparent ist, wird der Mittelstand belastet. Die Kritik richtet sich darauf, dass die Initiative hauptsächlich den reichen Rentnern zugutekommt und diese meistens nicht auf eine zusätzliche Rente angewiesen sind. Die Ungleichheit ist zynisch, da wohlhabende Rentner eine höhere zusätzliche Rente erhalten als Bedürftige. Zu berücksichtigen ist weiter, dass viele Pensionierte bereits gut bis sehr gut leben können, während circa zehn Prozent als arm eingestuft werden. Dies ist insbesondere bei denjenigen der Fall, die hauptsächlich von der AHV-Rente leben und keine Zahlungen der Pensionskasse erhalten. Diese Gruppe wird nur einen geringfügigen zusätzlichen Betrag erhalten.

Die FDP sagt klar Ja zur Renteninitiative. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Schieflage der AHV zu beheben. Die steigende Lebenserwartung, verbunden mit einer sinkenden Geburtenrate, führt zunehmend zu Schwierigkeiten. Immer weniger Erwerbstätige müssen die Renten finanzieren. Die Initiative will das Rentenalter bis 2033 auf 66 Jahre erhöhen, um es dann mit der Lebenserwartung zu verknüpfen. Dies soll die Renten langfristig sichern. Die Initiative betont, dass eine längere Lebensarbeitszeit eine faire Lösung ist. Ausnahmen für körperlich anspruchsvolle Berufe sind möglich. Alternative Massnahmen, wie Rentenkürzungen oder höhere Steuern, werden vermieden. Eine moderate Anpassung des Rentenalters ist im internationalen Vergleich zumutbar. Die Initiative stellt eine dringend benötigte Anpassung an die demografische Entwicklung dar und sichert eine nachhaltige Finanzierung der AHV zum Wohl aller Generationen.

Über die Initiative, die eine 13. AHV-Rente fordert und über die wir am 3. März abstimmen, gibt es geteilte Meinungen. Einig sind sich aber alle, dass die Lebenskosten zu einem echten Problem geworden sind. In der Arbeitswelt versucht man, diesen Kaufkraftverlust (denn die Reallöhne, also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, steigen nicht ausreichend) durch Lohnverhandlungen zu korrigieren: Ein guter Arbeitgeber, der es sich leisten kann, gewährt seinen Angestellten den vollen Teuerungsausgleich.

Diego Frieden ist Gemeinderat in Belfaux.
Archivbild: Jean-Baptiste Morel

Was ist mit den Rentnerinnen und Rentnern? Auch hier gibt es gemäss Gesetz alle zwei Jahre eine Rentenindexierung, indem der Durchschnitt zwischen der Preis- und der Lohnentwicklung berechnet wird. Nun aber ist die Reallohnentwicklung in den letzten Jahren praktisch gleich null geblieben (zwischen 2016 und 2023 war es ein Minus von 0,1 Prozent) und zwischen 2021 und 2023 war sie sogar um fast drei Prozent zurückgegangen. Diese Rentenindexierung entspricht also nicht mehr dem, was notwendig ist, um den Preisanstieg auszugleichen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, indem die Renten um eine Monatsrate oder 8,3 Prozent erhöht werden. Davon würden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren. Das etablierte System der AHV ändert sich nicht: Jede Person, die Beiträge gezahlt hat, kann maximal die doppelte Mindestrente beziehen, und zwar unabhängig von der Höhe der Beiträge. Dies bedeutet, dass durch diese Solidarität all die Menschen, die es am nötigsten haben, proportional mehr profitieren werden als andere, genau wie es heute schon der Fall ist. Das zusätzliche «nicht benötigte» Einkommen kann gespart, investiert oder für den Konsum eingesetzt werden, was wiederum in die Wirtschaft und indirekt in die öffentlichen Kassen zurückfliesst.

Die Schweiz kann sich die 13. AHV-Rente leisten. Sie ist notwendig, also darf sie die Schweiz am 3. März annehmen. Es ist eine politische und gesellschaftliche Entscheidung, wir müssen nur wollen. Aus genau demselben Grund muss die Renteninitiative der Jungfreisinnigen abgelehnt werden: Sie unterwirft das Rentenalter einer vordefinierten Berechnung und nimmt damit die Möglichkeit, dann zu handeln, wenn es notwendig ist, um die AHV zu reformieren. Dies haben wir schliesslich in der Vergangenheit schon oft getan, um sie für uns und für die kommenden Generationen zu erhalten.

Kommentar (1)

  • 16.02.2024-Mario Rüegsegger Obermattweg 33 3186 Düdingen

    Die Ergänzungsleistungen wurden dieses Jahr heruntergefahren. Ich hatte seit 1984 einen 13. Monatslohn und mir wurden jedesmal AHV Beiträge abgezogen. Und Jordan sagte letzthin in einem Interview wenn die UBS wieder in Schieflage geraten würde könnte er sofort 500 Milliarden zu verfügung stellen. Und dem Schweizervolk wird vorgegaukelt es sei kein Geld vorehandem. Darum ganz klares JA zur 13. AHV Rente.

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