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«Zwei Kindergartenjahre als Chance»

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Vor gut zwei Wochen hat der Grosse Rat den Beitritt zum HarmoS-Konkordat ohne Gegenstimme befürwortet. Die Diskussionen um die Einführung von zwei obligatorischen Kindergartenjahren sind allerdings noch nicht verklungen. Die FN haben deshalb bei Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot, Präsidentin der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz, nachgefragt.
«Zwei Kindergartenjahre als Chance»
Arthur zurkinden
Die oppositionslose Zustimmung zum HarmoS-Projekt ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Grosse Rat schon im vergangenen Herbst die Einführung von zwei obligatorischen Kindergartenjahren beschlossen hat. Ein Nein zu HarmoS hätte also nichts daran geändert, dass im Kanton Freiburg zwei Kindergartenjahre obligatorisch werden.
Im September 2008, als das Schulgesetz revidiert wurde, war der Entscheid alles andere als einstimmig. In der ersten Lesung hatte sich der Rat gerade mal mit 45 zu 42 Stimmen für den obligatorischen Besuch des ersten Kindergartenjahres entschieden. Bei der zweiten Lesung wurde dieser Entscheid dann mit 51 zu 44 Stimmen bestätigt. Bedenken wurden vor allem geäussert, dass die Kinder mit vier Jahren noch praktisch aus dem Schlaf gerissen werden, um sie in den Kindergarten zu schicken.

Isabelle Chassot, welche Reaktionen konnten Sie nach dem Ja zu HarmoS im Grossen Rat entgegennehmen?
Es waren vor allem positive Echos, und dies von allen politischen Schattierungen. Es ist beruhigend festzustellen, dass das politische Geplänkel aufhört, wenn es um Fragen der Zukunft der Kinder und der Schule geht. Positiv hat auch die Lehrerschaft reagiert, die HarmoS von Beginn weg unterstützt hat. Ich habe auch einige Fragen von Müttern erhalten, die sich besorgt über das Schuleintrittsalter ihrer Kinder zeigten. Diese Befürchtungen verschwinden aber, wenn man sie über das im Kanton Freiburg gewählte Verfahren informiert.

In der Tat sieht HarmoS vor, dass die Kinder nach dem vollendeten 4. Altersjahr in den Kindergarten eintreten müssen. Vor allem einige Deutschschweizer Kantone haben damit Mühe. Verstehen Sie diese Bedenken?
Wenn man bedenkt, dass schon heute 86 Prozent aller Kinder nach dem vollendeten 4. Lebensjahr den Kindergarten besuchen und dass fast alle Kantone zwei Kindergartenjahre anbieten, ist es erstaunlich, dass es bei der Diskussion vor allem um «können, sollen, müssen, dürfen» geht. Die Frage aber, was zwei Kindergartenjahre den Kindern bringen, wird dabei leider nie angegangen. Es wird auch nicht über die Chance gesprochen, die sich so den Kindern für die späteren Schulen bietet. Diese Debatte zeigt, wie wichtig es ist zu erklären, um was es sich tatsächlich handelt. Das erste Kindergartenjahr hat nichts mit einem normalen Schuljahr zu tun. Die Kinder sind dabei während zehn bis zwölf Stunden pro Woche in der Schule, je nach Stundenplan des betreffenden Schulkreises, und dies mit vier bis fünf freien Halbtagen.
Den Müttern bereitet aber das frühe Eintrittsalter Mühe.
Die Erfahrung und zahlreiche nationale und internationale Studien kommen zum gleichen Schluss: eine vorzeitige Unterstützung begünstigt die Entwicklung des Kindes. Einerseits muss diese Entwicklung mit Wecktätigkeiten unterstützt und andererseits muss die Integration der Kinder erleichtert werden, vor allem jener, die pädagogisch einer besonderen Betreuung bedürfen. Es geht auch darum, dass Lernschwierigkeiten rasch erkannt werden, besonders jene im Bereich der Sprache. Je früher solche Probleme festgestellt werden, desto besser wird die Schulzeit des Kindes verlaufen.

Das HarmoS-Konkordat überlässt es den Kantonen, wie sie den Kindergartenunterricht regeln wollen. Welchen Weg wird Freiburg einschlagen?
Die Schulkreise können zwischen 12 und 14 Lektionen für die Kinder des ersten Jahres und zwischen 22 und 24 für das zweite Jahr wählen. Während mindestens acht Lektionen sind die Kinder des ersten und des zweiten Jahres vereint, um die Klassenarbeit und die Sozialisierung zu fördern. Die Klassen weisen zwischen 14 und 23 Kinder auf.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Einschulung um ein Jahr zu verschieben?
Da haben wir die Flexibilität genutzt, die uns HarmoS lässt, indem wir das Verfahren so einfach wie möglich gestalten. Wenn die Eltern der Meinung sind, dass ihr Kind nach dem vollendeten 4. Altersjahr wegen mangelnder Reife nicht eingeschult werden kann, müssen sie der Schulinspektorin oder dem Schulinspektor eine schriftliche Erklärung abgeben. Diese oder dieser lädt sie dann zu einem Gespräch ein. Wenn die Eltern danach immer noch auf einer Verschiebung beharren, wird die Zurückstellung gewährt. Es ist aber klar, dass dieses Kind dann dennoch zwei Kindergartenjahre absolvieren muss.
Die Gemeinden hatten bis Ende Januar Zeit anzukündigen, ob sie das zweite Kindergartenjahr bereits im Jahr 2009/10 einführen wollen. Wie nehmen dies die Gemeinden auf?
In Deutschfreiburg sind die Gemeinden sehr positiv eingestellt. Dabei ist festzuhalten, dass ja gewisse Gemeinden wie Murten schon zwei Jahre kennen. Von den 27 Schulkreisen haben 22 beschlossen, bereits für das Schuljahr 2009/10 ein zweites Kindergartenjahr anzubieten. Wenn andere darauf verzichtet haben, so vor allem wegen Räumlichkeitsproblemen, aber die Bauten sind geplant.

Was sieht HarmoS bezüglich der Tagesstrukturen vor, und wie sieht dies im Kanton Freiburg aus?
HarmoS schlägt eine pragmatische Lösung vor, ohne Pflicht bezüglich der Modalitäten. Es liegt an den Kantonen, auf die Bedürfnisse einzugehen, die nicht überall gleich sind: Mittagsmahl, überwachtes Studium, Tagesschulen usw. HarmoS hat diesbezüglich keine Folgen für Freiburg, da die Forderung nach einem angemessenen Angebot schon im neuen kantonalen Jugendgesetz festgehalten ist. Und ich rufe in Erinnerung, dass Tagesstrukturen fakultativ sind und sich die Eltern im Prinzip finanziell daran beteiligen müssen, wie dies auch für andere Betreuungseinrichtungen der Fall ist.

HarmoS sieht Bildungsstandards vor. Wie sollen diese kontrolliert werden?
Eine der Absichten von HarmoS ist es, Lernziele in der obligatorischen Schule zu definieren und dabei Instrumente vorzuschlagen, um die Qualität des Unterrichts zu sichern und zu entwickeln. Dies soll mittels Bildungsstandards geschehen, die die Lerninhalte und die Bedingungen, wie sie zu erreichen sind, festlegen. Diese Instrumente erlauben es, regelmässig zu überprüfen, ob das verlangte Niveau tatsächlich erreicht wurde, dies u. a. durch gemeinsame Prüfungen in allen Kantonen am Ende der 2., 6. und 9. Klasse. Dabei handelt es sich um minimale Anforderungen. Kantone, die es wünschen, können natürlich höhere Anforderungen stellen.

Im Grossen Rat wurden Befürchtungen laut, dass Schüler mit Schwierigkeiten nicht in der Lage sein werden, dem Unterricht zu folgen?
Die Einführung von zwei Kindergartenjahren erlaubt es gerade, auf die Bedürfnisse der Kinder mit Schwierigkeiten einzugehen. Wir wissen, dass einige mehr Zeit benötigen, um die schulischen Ziele zu erreichen. Dank gezielter Massnahmen können diese progressiv ins Schulsystem eintreten. Für jene Kinder, die spezielle Erziehungsprobleme aufweisen, arbeiten wir ein allgemeines Konzept im Rahmen

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