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Zweifel an der Umsetzung der Fahrverbote

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Autor: Imelda Ruffieux

In den nächsten Tagen werden auf Alp- und Forststrassen die Signaltafeln ersetzt, neu montiert oder mit Zusatztafeln ergänzt, denn ab Mitte Juni erfolgt die praktische Umsetzung des Fahrverbots auf Alp- und Forstwegen im Sense-Oberland. «Dort, wo bereits Fahrverbote bestehen, bleiben sie», erklärte Kreisoberförster Anton Thalmann an der Jahresversammlung der Mehrzweckgenossenschaft Schwyberg-Ättenberg vom Mittwoch in Plaffeien. Die Zufahrten zu Alpen wie Sitenvorschis, Knewis, Lägerli und Tromoserli sind insofern eingeschränkt, als dass das Fahrverbot mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet» ergänzt ist. «Diese Berechtigung umfasst einen recht weiten Personenkreis», betonte Anton Thalmann. Für Restaurant-Besucher, Sportler, Pilzsammler, Jäger oder Touristen gilt aber ein Fahrverbot.

Nachteil für Alphirten

Otto Lötscher, Ammann von Plaffeien, kritisierte in der Diskussion, dass Kunden von Alpbuvetten und Alpkäsereien der Zugang verwehrt wird. Insbesondere würden Alpbesitzer oder -hirten behindert, die in Zukunft durch ein Buvettenpatent mehr Wertschöpfung erwirtschaften möchten. «Ich bin einverstanden, dass es eine Regelung braucht, niemand will Massenverkehr auf den Alpen. Aber der Kanton geht zu weit.» Es sehe so aus, als ob man niemanden mehr in den Bergen wolle. Bei Alpen, wo heute eine lokale Wertschöpfung vorhanden sei, bestehe kein Fahrverbot, antwortete Anton Thalmann. «Praktisch überall dort, wo Buvetten oder Käsereien sind, sind die Wege offen.» Zudem seien Ausflugsziele wie die Schwyberg- und die Gurlistrasse neu beziehungsweise weiterhin offen.

Grossrat Alfons Piller kritisierte das Vorgehen der Arbeitsgruppe bei der Ausarbeitung der Weisungen über die Fahrverbote. «Warum hat man nicht die Idee einer regionalen Gebühr aufgenommen? Jeder, der einen Berg hinauffahren will, würde dafür bezahlen», gab er sich überzeugt. Das funktioniere in anderen Gebieten gut und das Geld könnte für den Strassenunterhalt eingesetzt werden. «Der Staatsrat hatte kein Gehör dafür.»

Wer kontrolliert?

Andere Genossenschafter äusserten Bedenken über die Umsetzung. «Wer soll die Einhaltung kontrollieren?», fragte einer. Er befürchte den Einfluss von selbst ernannten Alpwegpolizisten. Anton Thalmann bestätigte, dass die Kantonspolizei, die Wildhüter und die Förster für die Kontrolle zuständig seien. Otto Lötscher bezweifelte die Ankündigung des Amtsvorstehers Walter Schwab, wonach bei Kontrollen der gesunde Menschenverstand walten solle.

«Warum ist in Jaun alles offen und bei uns nicht?», wollte ein Genossenschafter wissen. Heribert Rappo vom Amt für Landwirtschaft erklärte, dass einige Jauner Strassen in einer Zeit gebaut worden seien, wo noch keine Auflagen der Subventionsbehörde oder von Umweltorganisationen gestellt wurden. «Später gebaute Alp-strassen sind auch gesperrt.»

Mieter dürfen fahren

Otto Lötscher prangerte ungerechte Situationen an. Konkret nannte er das Beispiel Laupers Knewis im Besitz der Burgergemeinde Freiburg: die Hütte wird nicht für die Alpwirtschaft benutzt, sondern wurde zum Ferienhaus umgebaut. Ist es für ein Fest vermietet, dürfen die Besucher das Fahrverbot als Zubringer missachten, nicht jedoch ein Gast, der eine Alp oberhalb besuchen will. Der Plaffeier Ammann befand die Weisungen als zu kompliziert. Sein Antrag, sie zur Überarbeitung zurückzuweisen, wurde von den rund 60 Anwesenden klar angenommen. An der Umsetzung der Fahrverbote ändert dies aber nichts.

Er störe sich daran, dass die betroffenen Gemeinden Plaffeien und Plasselb nicht angehört worden seien, bevor die Weisungen öffentlich aufgelegt wurden, begründete Otto Lötscher nach der Versammlung sein Engagement. «Man redet nicht mit den Leuten.» Ihm sei es ein grosses Anliegen, dass die Bedürfnisse der Bergbetriebe berücksichtigt würden. Willy Eyer, stellvertretender Dienstchef beim Amt für Wald, Wild und Fischerei, konnte die Argumente nur teilweise begreifen. «Ist überall dort, wo ein Weg auf einen Berg führt, eine Buvette nötig?», fragte er auf Otto Lötschers Einwand, künftige Alpbewirtschafter würden in ihrer Entwicklung gebremst. Er sei überzeugt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der Fahrverbote klar seien und dass die Verfügung mehrheitsfähig ist. «Ich glaube, die Mehrheit der Bevölkerung ist damit einverstanden, dass nicht jeder Laufmeter Weg befahrbar sein soll.»

 

 

 

 

 

 

Fahrverbote wie hier zum Knewis werden ab Mitte Juni umgesetzt und kontrolliert.Bild Charles Ellena

Windpark:Anstösser werden entschädigt

Die Anstösser der Schwybergstrasse erhalten während der rund vierjährigen Bauzeit des Windparks Schwyberg pro Jahr 20000 Franken Entschädigung für die Umtriebe, je zur Hälfte von der MZG Schwyberg-Ättenberg und von der Schwyberg Energie AG. Die Genossenschafter stimmten dem Antrag zu. Ob und wann der Windpark realisiert wird, ist allerdings noch nicht klar. «Wir hoffen, dass im Juni ein Entscheid fällt», sagte Jean-Michel Bonvin, Greenwatt-Direktor. Der Entscheid ist seit zwei Jahren hängig: der Kanton muss über eine Einzonierung des Standorts entscheiden, zudem sind noch Rekurse hängig. «Demnächst», heisst es seit Wochen von der Direktion Maurice Ropraz auf Nachfrage. «Wir sind nach wie vor bereit, das Projekt umzusetzen», sagte Bonvin. Durch Weiterzüge von Einsprachen an höhere Instanzen könne es aber noch zwei, drei Jahre gehen.im

 

 

Genossenschaft:Zufahrtswege bald kommunal

Im Rahmen der Neuvermessung der Gemeinde Plaffeien tritt die Mehrzweckgenossenschaft (MZG) einige Zufahrtswege zu ganzjährig bewohnten Betrieben an die Gemeinde ab, sagte Oskar Lötscher, Präsident MZG Schwyberg-Ättenberg. Insgesamt betrifft dies 31 Liegenschaften und ein Netz von etwa zehn Kilometern, rund ein Viertel des Wegnetzes der MZG. Als Folge müsste der bisherige Kostenverteiler für den Strassenunterhalt komplett überarbeitet werden. Das Geschäft wurde einstimmig genehmigt.im

 

 

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