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Zweimal am gleichen Abend rammt er ein Signal

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Im Juli letzten Jahres war ein 34-Jähriger kurz nach 18.30 Uhr mit seinem Auto unterwegs nach Murten. Beim Kreisel auf der Lausannestrasse bog er in die Ryfstrasse ab–und prallte dabei in ein Verkehrsschild. Er fuhr weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. «Damit verletzte er seine Pflicht, die Polizei zu informieren», heisst es im Strafbefehl. Die Polizei fand sein zerbeultes Auto später auf dem Parkplatz eines Restaurants am Seeufer und kontaktierte den Fahrer per Telefon. Dieser wollte keine Auskunft geben: Er sei auf einem Schiff, an einer «Boat Party».

Gegen 23.30 Uhr war der Mann wieder zurück auf festem Boden und am Steuer. Erneut verlor er auf der Ryfstrasse die Herrschaft über sein Auto. Diesmal fuhr er in einen Betonpfosten und blieb mitten auf der Strasse stehen. Jetzt kam die Polizei gleich hinzu und kontrollierte seinen Alkoholgehalt im Blut. Es waren 0,43 Promille; dazu kamen therapeutische Dosen der Medikamente Lorazepam und Alprazolam, beides Beruhigungsmittel. «Das hat die Fahrtüchtigkeit zusätzlich vermindert», heisst es im Strafbefehl.

 Die Staatsanwaltschaft hat den Autolenker wegen Nicht-Beherrschen des Fahrzeuges, Fahren in angetrunkenem Zustand und unerlaubten Handlungen gegen Verkehrssignale zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 160 Franken verurteilt; diese Strafe wurde bedingt auf vier Jahre ausgesprochen. Dazu kommt eine Busse von 2500 Franken; zusammen mit den Verfahrenskosten muss der Mann knapp 4100 Franken hinblättern.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft eine frühere Strafe wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, die bedingt ausgesprochen war, in eine unbedingte umgewandelt. Er muss deshalb 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Wegen dieser Vorstrafe beträgt die jetzige Bewährungsfrist ganze vier Jahre. njb

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