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Zweisprachigkeit:Wie wird der Bund helfen?

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In der seit Anfang Jahr geltenden Bundesverfassung ist vorgesehen, dass die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unterstützt werden. Der Staatsrat ist der Meinung, dass in diesem Bereich alle Schritte rechtzeitig unternommen wurden, um diese Möglichkeit ausschöpfen zu können. Dies antwortet er auf eine Interpellation der Grossrätinnen Isabelle Chassot, cvp, und Claude Schwab-Bertelletto, fdp.

Im Rahmen der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (CH-Stiftung) sind die zuständigen Staatsräte der mehrsprachigen Kantone Freiburg, Bern, Graubünden und Wallis zusammengekommen. In einer ersten Phase geht es dabei darum, die Ziele und den wesentlichen Inhalt der Unterstützung des Bundes zu definieren. In einem zweiten Schritt werden die besonderen Aufgaben der zweisprachigen Kantone und ihre Kosten erfasst, um den Umfang der Unterstützung des Bundes abzuschätzen. Danach werden die Bundesbehörden angegangen.
Gemäss Staatsrat Corminboeuf hat die Erziehungsdirektorenkonferenz Staatsrat Macheret beauftragt, ein Rechtsgutachten über die Bedeutung besagter Verfassungsbestimmung für den schulischen Bereich zu erarbeiten. Dieses in Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg erarbeitete Dokument habe ergeben, dass die Unterstützung des Bundes dabei vor allem in der Form einer Beteiligung an der Lehrerausbildung und der Entwicklung von Schulmaterial erfolgen kann.
Bei der Diskussion über den neuen Finanzausgleich sind die zusätzlichen Ausgaben der zwei- und mehrsprachigen Kantone ebenfalls mitberücksichtigt worden, wie aus der Antwort des Staatsrates hervorgeht. Grossrätin Schwab-Bertelletto hätte sich gewünscht, von der Regierung Konkreteres zu erfahren.

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