Ein Jahr Gefängnis, bedingt auf drei Jahre, wegen Betrugs und Urkundenfälschung: So lautet das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Freiburg gegen den früheren Filialleiter Cressier der inzwischen liquidierten Spar- und Leihkasse (SLK) Bösingen. Aus dem vor Wochenfrist abgebrochenen Hauptprozess in Sachen SLK wurden zwei Fälle abgetrennt und jetzt separat behandelt.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag in diesen beiden Punkten wegen Betrugs und Urkundenfälschung auf zwei Jahre Zuchthaus plädiert. Die Verteidigung forderte primär Einstellung des Verfahrens oder maximal eine bedingte Strafe. Das Gericht beurteilte die Vergehen als schwer wiegend. Wegen der Verschleppung der Untersuchung, hat es das Strafmass aber halbiert.