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Immobilienkammer gegen Geschossflächenziffer

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In neuen Bauzonen im Kanton Freiburg soll in Zukunft eine Geschossflächenziffer von mindestens 1,0 Pflicht sein. Das bedeutet, dass bei einer Parzelle von 1000 Quadratmetern eine Bruttofläche von 1000 Quadratmetern gebaut werden muss: Das sind Gebäude mit sechs bis acht Wohnungen. Heute haben 30 Prozent der Bauzonen eine Geschossflächenziffer von 0,4.

Diese Regelung im geplanten kantonalen Richtplan, der nun in der Vernehmlassung ist, wird in einer Stellungnahme von der Freiburger Immobilienkammer kritisiert. Wie sie in einem Communiqué schreibt, scheine diese Massnahme zum sparsamen Umgang mit Boden in Gebieten mit städtischem Charakter zwar gerechtfertigt, für viele Dörfer sei sie aber nicht angepasst.

Gemäss der Immobilienkammer müsse sich eine zukünftige Urbanisierung an der Nachfrage orientieren. Die systematische Einführung einer Geschossflächenziffer von 1,0 würde das Ende der Einfamilienhausbauten bedeuten, die im Kanton Freiburg sehr begehrt seien. Gemäss der Kammer sollte eine solche Ziffer nicht obligatorisch sein. Vielmehr sollte der Kanton diese Bestimmung den Gemeinden überlassen, die sie den örtlichen Besonderheiten anpassen würden.

uh

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