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13 Jahre Zuchthaus wegen Mordes

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Untertitel: «Eine besonders widerwärtige und skrupellose Tat»

Es war Mord, hat das Strafgericht des Saanebezirks am Dienstag festgehalten, und damit den 21-jährigen Angeklagten zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte im Juli der Freundin seines Halbbruders und dreifachen Mutter die Kehle durchschnitten.

Gerichtspräsident Nicolas Ayer machte in der Urteilsverkündung geltend, dass das Tatmotiv «besonders widerwärtig» und die Tat «skrupellos» sei. «Das Opfer hat Ihnen immer geholfen und war nicht schuld an Ihren Problemen», führte Ayer aus.
Das Strafmass ist nicht höher ausgefallen, weil das Gericht berücksichtigt hat, dass der Angeklagte erhebliche Persönlichkeitsstörungen aufweist, vermindert zurechnungsfähig ist und am ersten Prozesstag Reue gezeigt hat. Im Urteil ist festgehalten, dass der Verurteilte weiterhin psychologisch betreut weden muss. Die Familie der Ermordeten erhält vom Verurteilten 190000 Franken als Genugtuung.
Fabien Gasser, Substitut der Staatsanwaltschaft, hatte 16 Jahre Zuchthaus gefordert. Nach der Urteilsverkündung war er unentschlossen, ob er Rekurs einlegen wird. «13 Jahre sind das absolute Minimum», so Gasser.
Die Verteidigung wird zuerst die Urteilsbegründung analysieren und erst dann entscheiden, ob das Urteil angefochten wird. Leider habe das Gericht im Strafmass das jugendliche Alter nicht berücksichtigt. Sie hatte lediglich vier Jahre Erziehungs- und Arbeitsanstalt gefordert.

In weiteren Fällen schuldig

Der Mordfall betraf der Hauptanklagepunkt. Der Verurteilte wurde aber auch wegen versuchter Körperverletzung, Diebstahls und Drohung für schuldig befunden.

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