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20 Jahre Zuchthaus für Daniela T.?

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Untertitel: Staatsanwaltschaft plädiert beim Tötungsdelikt in Überstorf auf Mord

Wenn es nach der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli, geht, muss die 34-jährige Daniela T., für 20 Jahre hinter Gitter, um für die kaltblütig und vorsätzlich ausgeführte Tötung ihres Freundes zu büssen. Für die Zivilkläger, die Eltern des Opfers, kommt nur eine lebenslange Haftstrafe in Frage für die «Hinrichtung», wie Anwalt Rolf P. Steinegger es vor dem Strafgericht Sense ausdrückte. Der Verteidiger von Daniela T., Patrik Gruber, zeigte sich hingegen überzeugt vom Szenario eines Streites, der ausgeartet ist und ein fatales Ende genommen hat. Rund acht Stunden dauerten die drei Plädoyers; gegen 20.30 Uhr unterbrach Gerichtspräsident Reinold Raemy die Sitzung – bevor der Verteidiger fertig plädieren konnte. Doch liess Patrik Gruber durchblicken, dass er auf fahrlässige Tötung plädiert und ein Strafmass von 18 Monaten beantragen wird.

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