Staatsrat Didier Castella wurde im Oktober mit über 0,8 Promille Alkohol im Blut von der Polizei angehalten. Die Staatsanwaltschaft hat den Staatsratspräsidenten nun dafür verurteilt.
Staatsrat Didier Castella wird wegen des Fahrens in angetrunkenem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 430 Franken und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Aufgrund einer Vorstrafe für das gleiche Delikt aus dem Jahr 2017 wird die Strafe für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dies schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl.
Die Polizei hatte den Staatsrat im Oktober frühmorgens in Bulle angehalten. Bei einer Kontrolle wurde bei ihm ein Blutalkoholgehalt von 0,41 mg/l festgestellt. Das entspricht einem Wert von 0,82 Promille. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 0,5 Promille.
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