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30 Jahre Opferhilfegesetz: Das ist die Bilanz

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Vor 30 Jahren ist das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) in Kraft getreten. Jetzt reden Expertinnen und Experten darüber, wie das Gesetz in der Justiz tatsächlich umgesetzt wird. Die Situation habe sich deutlich verbessert, der Weg sei aber noch weit, zog Manon Duffour, Sektorchefin der Opferberatungsstelle Freiburg, an einem Kongress gestern Dienstag Bilanz.

«Strafverfahren sind nicht gemacht, um auf die Opfer einzugehen», sagt Camille Perrier Depeursinge. Laut der Professorin für Strafrecht und Vizerektorin der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Lausanne geht es in einem Strafverfahren einzig darum, sich mit der Schuldfrage des Angeklagten auseinanderzusetzen. Das sei zwar richtig und wichtig, allerdings dürfen dabei die Opfer nicht vergessen werden.

«Genau in diesen toten Winkel stellt sich das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten», so Depeursinge. Das OHG ist vor 30 Jahren in Kraft getreten. An einem Kongress gestern Dienstag zogen Expertinnen und Experten Bilanz über dessen Umsetzung.

Deutliche Verbesserung

Mittlerweile gibt es in jedem Kanton der Schweiz Beratungsstellen für Opfer. Jährlich nehmen über 40’000 Personen in der Schweiz die Hilfe dieser Beratungsstellen in Anspruch, wie Muriel Golay, Direktorin der Opferberatungsstelle Genf, an der Konferenz sagt. 70 Prozent der Ratsuchenden seien weiblich.

«Die Situation ist sicher besser als vor 30 Jahren, trotzdem haben wir noch einen weiten Weg vor uns», so Manon Duffour, Sektorchefin der Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Verkehrsopfer des Kantons Freiburg. Im Vergleich zu früher höre man den Opfern jetzt zu und versuche auch, mehr Rücksicht zu nehmen. Betroffene Personen hätten das Recht auf kostenlose juristische und psychologische Unterstützung. «Ohne das OHG wäre es für einige Personen gar nicht möglich, solche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.»

Immer noch einige Hürden

Trotzdem gebe es immer noch viele konkrete Hürden, die die Opfer daran hindern, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. «Das Opfer eines Sexualdelikts hat beispielsweise das Recht, von einer Person vernommen zu werden, die das gleiche Geschlecht hat wie das Opfer», erklärt Duffour. In der Realität sei das aber nicht immer der Fall. «Oftmals werden Opfer zu wenig gut informiert und wissen gar nicht über ihre Rechte und Verzichte Bescheid.»

«Ein Strafverfahren ist für die Opfer oft sehr traumatisch», stellt Golay klar. Deshalb sei es umso wichtiger, dass man auch im Strafverfahren Rücksicht auf die Opfer nehme. Wenn ein Opfer beispielsweise bei der Anhörung nicht direkt mit dem Täter konfrontiert werden wolle, dann sei das sein Recht. «In der Praxis wird das aber oft nicht ganz zu Ende gedacht», ergänzt Duffour.

Es komme zum Beispiel vor, dass die Anhörung zwar so organisiert werde, dass sich Opfer und Täter nicht sehen müssten, der Wartesaal dann aber derselbe sei. «Das kann für Opfer sehr traumatisch sein und viel grössere Folgen haben, als man zuerst denken könnte», betont Depeursinge. 

Opferhilfe ohne Strafverfahren

«Manchmal ist es für die Opfer einer Straftat auch wichtig, dass sie ihrem Täter erneut gegenübertreten können. Die Opferhilfe kann dafür sorgen, dass solche Treffen in einem geschützten Rahmen ablaufen», sagt Depeursinge. Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, werde beispielsweise der Ablauf im Vorfeld genau besprochen. «Man sollte absprechen, ob man einander die Hand schüttelt oder nicht, wer zuerst den Raum betritt und wie die Stühle im Raum angeordnet sind.» 

«Was viele nicht wissen ist, dass man auch Opferhilfe in Anspruch nehmen kann, ohne überhaupt eine Anzeige zu machen», klärt Duffour auf. Es gebe sogar Fälle, in denen die Opferhilfe zwar wichtig, ein Strafverfahren aber wenig sinnvoll sei. «Ein Strafverfahren ist langwierig und kann sehr schmerzhaft sein. Wenn die betroffene Person psychisch nicht stabil ist, dann ist es nicht der richtige Moment für ein Strafverfahren», stellt sie klar.

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