FreiburgAn der Beauregard-Allee 9 stand während Jahrzehnten eine Zeder. Doch Anfang Jahr wurde sie gefällt – ohne Erlaubnis, obwohl sie im Baumschutzperimiter stand (FN vom 26.3.). Innerhalb dieses Perimeters dürfen Bäume mit einem Durchmesser von mehr als 20 Zentimetern nur mit der Genehmigung des Freiburger Gemeinderats gefällt werden; ausserhalb des Baumschutzperimeters brauchen Besitzer für Bäume ab 30 Zentimetern Durchmesser eine Fällbewilligung – egal, ob der Baum auf privatem oder öffentlichen Raum steht Die Zeder hatte einen Durchmesser von 60 Zentimetern.
Der Gemeinderat reichte beim Oberamt des Saanebezirks eine Klage gegen die Hausverwaltung ein, welche den Baum hatte fällen lassen. Nun hat Vizeoberamtmann Maurice Guillet einen Strafbefehl erlassen: Die Person, welche die stattliche Zeder fällen liess, muss eine Busse von 500 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen. «Der Entscheid wurde nicht weitergezogen», sagt Guillet.
Wöchentlich Gesuche
Der Stadtfreiburger Gemeinderat erhält fast wöchentlich Gesuche von Privaten, die einen Baum fällen wollen – meist, weil der Baum krank ist oder weil er auf einem Gelände steht, auf dem gebaut werden soll. Die Stadtregierung verlangt oftmals, dass der Baum ersetzt wird. njb