Die Gemeinden des Seebezirks würden im neuen regionalen Richtplan den Landschaftsschutz ausklammern, schreibt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz in einer Medienmitteilung zur Vernehmlassung des Richtplans, die noch bis Ende März dauert. «Der Verzicht, Landschaftsschutz- und Landschaftsschongebiete in den neuen regionalen Richtplan See aufzunehmen, ist unverständlich», teilt die Stiftung weiter mit. Gerade hinsichtlich der regionalen Seeuferplanung, die den übergeordneten Rahmen zur Erarbeitung der Seeuferrichtpläne bilde, wäre eine fundierte Diskussion zur schonenden Ufernutzung des Murtensees wünschenswert.
Der Kanton Freiburg sehe die Entfernung von konzessionslosen Bootsanlegeplätzen vor. Dieses Vorhaben dürfe aber nicht als planerischer Vorwand für den Neubau eines Bootshafens in Mer- lach gelten, zumal dabei ein schilfbewachsenes und mehrheitlich intaktes Ufer beeinträchtigt würde. «Betrieb und Unterhalt des geplan- ten Bootshafens würden die- se Landschaftsqualitäten am Ufer des Murtensees entscheidend stören», heisst es in der Mitteilung.
Der Bau eines schwimmenden Bootsstegs mit rund 45 Anlegeplätzen ist in Mer- lach schon seit einigen Jahren ein Thema. luk