Ein 72-jähriger Sensler Automobilist wollte auf der Strecke Tafers–Alterswil ein Seniorenfahrzeug, gelenkt durch einen 90-jährigen Mann, überholen. Dieser war jedoch gerade im Begriff, nach links in Richtung Untergalteren abzubiegen. In der Folge kam es zu einer Kollision, wobei der 90-Jährige zu Fall kam und mit Prellungen an Armen und Beinen auf der Fahrbahn liegen blieb. Der Automobilist verliess die Unfallstelle, ohne sich um den verletzten Mann zu kümmern.
Der Unfall ereignete sich im August 2012. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den 72-jährigen Mann nun wegen Fahrerflucht und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 40 Franken, die nur dann in Kraft tritt, wenn der Mann innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren ein weiteres Vergehen begeht. Zudem erhält er eine Busse von 500 Franken und muss die Kosten des Verfahrens übernehmen. Insgesamt muss der Sensler knapp 1150 Franken bezahlen. er