Autor: karin aebischer
TafersDas Arbeitsgericht in Tafers hat den ehemaligen Pächter des Restaurants zum Weissen Kreuz in Schmitten, Norbert Michael Breiter, am 21. Februar 2012 in dessen Abwesenheit verurteilt. Wie aus dem aktuellen Amtsblatt ersichtlich ist, muss er der Klägerin, der ehemaligen Geschäftsführerin des Betriebes, unter anderem einen Bruttolohn von 46000 Franken und einen Betrag von 7500 Franken für nicht bezogene Ferien bezahlen. Rechtsanwalt Markus Meuwly ist zwar zufrieden mit diesem Urteil: «Das Gericht hat praktisch die ganze Klage vollumfänglich gutgeheissen und meine Mandantin hat somit Recht bekommen.» Doch das nütze ihr momentan nicht viel. «Der Beklagte ist untergetaucht und hat einen Scherbenhaufen hinterlassen. Wir suchen ihn, um das Geld wieder eintreiben zu können», erklärt Markus Meuwly.
Firma in Konkurs gegangen
Die Firma des Verurteilten, die Breiter Hotelbetriebe GmbH, ist in Konkurs gegangen (FN vom 6. Januar). Wie ebenfalls im aktuellen Amtsblatt publiziert, hat das kantonale Konkursamt nun die Einstellung des Konkursverfahrens verfügt. Die Geschäftsführerin war gemäss Rechtsanwalt Markus Meuwly jedoch nicht von der GmbH, sondern von Norbert Breiter privat angestellt. Sie kann ihre Forderung also trotz des Konkurses der GmbH geltend machen, sollte Breiter ausfindig gemacht werden. Dies im Gegensatz zu anderen ehemaligen Angestellten oder Lieferanten, bei denen die GmbH Schulden hat.