Es gibt sie immer noch, die Schildbürgerstreiche auf Schweizer Ämtern! Da muss doch allen Ernstes mein 22-jähriger Sohn mit sechsjähriger Erfahrung in der Betreuung von geistig behinderten Menschen und einer soeben erfolgreich abgeschlossen EFZ-Lehre als Sozialpädagoge mit Fachrichtung Behindertenbetreuung einen 5-tägigen Zivilschutzkurs zum Thema «Umgang mit Behinderten» absolvieren.
Auf die Nachfrage hin, ob dies nicht ein Versehen sei, lautete die Antwort: «Da lässt sich nichts machen, der Kurs ist obligatorisch.»
Die Antwort ist selbstredend, weitere Kommentare sind überflüssig, oder?