An einem Abend im Mai dieses Jahres arbeitete ein junger Mann in einer Freiburger Diskothek als Sicherheitsmann. Er tat dies allerdings ohne entsprechende Bewilligung. Somit haben er und die Betreiberin der Diskothek gegen das Konkordat über die Sicherheitsunternehmen verstossen. Die Staatsanwaltschaft hat den jungen Mann mittels Strafbefehl vom 13. August zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Die Besitzerin der Diskothek ist ebenfalls verurteilt worden, sie muss 600 Franken bezahlen. mir
- Freiburg
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Die Freiburger Chorvereinigung veranstaltet für den 1. Mai einen Gesangswettbewerb für Kinder im Primarschulalter. Zu gewinnen sind Gesangsstunden. …