bernDer Bundesrat hat entschieden, auf eine Regelung der organisierten Suizidhilfe zu verzichten. Er hält das geltende Recht für ausreichend, um Missbräuche zu bekämpfen. Eine Konkretisierung der geltenden Bestimmungen wäre aus Sicht der Landesregierung nicht nur überflüssig, sondern auch mit Nachteilen verbunden. Sie würde Suizidhilfeorganisationen staatlich legitimieren, was einen Anreiz schaffen könnte, deren Dienste in Anspruch zu nehmen.sda
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