Transparenz heisst auch, Interessenbindungen aufzuzeigen. So müssen Staats-, Gross- und Gemeinderäte sowie Oberamtmänner künftig aufzeigen, wo sie arbeiten, in welchen Führungsgremien sie sitzen, in welchen Kommissionen oder anderen Organen sie mitwirken, welche politischen Ämter sie innehaben und für welche Interessengruppen sie Leitungs- und Beratungstätigkeiten ausüben. Auch wenn das Informationsgesetz auf Anfang Januar in Kraft getreten ist, muss das Register aber erst Ende Jahr erstellt sein. njb
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- 04.05.2024
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- 04.05.2024
Ein Leserbrief zur Gastkolumne «Guglera», FN vom 24. April …