Bern Gesundheitsminister Didier Burkhalter muss entscheiden, ob fünf komplementärmedizinische Methoden in die Grundversicherung aufgenommen werden oder nicht. Die zuständige Leistungskommission (ELGK) hat die Methoden geprüft und empfiehlt dem Bundesrat, weder die anthroposophische Medizin noch die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin aufzunehmen. Laut ELGK sind diese Methoden nicht wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich. Einige Parlamentarier wollen nun wissen, wie die ELGK zu ihrer Empfehlung gekommen ist. bw
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