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Die Gratwanderungen der Sportmediziner

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Autor: Matthias Fasel

Freiburg Das Thema Doping ist allgegenwärtig, im Sportbusiness fliessen immer grössere Geldsummen, woduch auch der Erfolgsdruck auf die Sportler und Teams zunimmt. Kein Wunder, befinden sich da auch die Sportärzte zunehmend in einem Spannungsfeld. Sie müssen unter dem Druck der Interessen der Athleten, Clubs und Sponsoren heikle medizinische Entscheide fällen.

Da besteht für die Ärzte oft auch die Gefahr, mit Gesetzen oder Reglemente in Konflikt zu geraten. Das muss nicht gleich im grossen Stil sein wie beim weltberühmten Doping-Arzt Eufemiano Fuentes. Es kann auch sein, dass ein Arzt einem Spieler zu früh grünes Licht gibt oder beispielsweise bei einem Lauf einen Athleten nicht früh genug aus dem Rennen nimmt und es beispielsweise zu einem körperlichen Schaden oder gar einem Todesfall kommt.

Grosse Verunsicherung

Dass für die Ärzte noch Aufklärungsbedarf besteht, hat auch die Schweizerische Gesellschaft für Sportmedizin (SGSM) realisiert. An ihrem Jahreskongress im Forum Freiburg war der Bereich «Sport und Recht» denn auch eines der drei Hauptthemen. Und Verunsicherung und Aufklärungsbedarf scheinen gross zu sein. «Man weiss öfter einfach nicht mehr, was man darf, ohne sich in irgendeiner Art strafbar zu machen», sagte ein Kongressteilnehmer stellvertretend für seinen Berufsstand.

Seine Kollegen hatten denn auch viele Fragen, unter anderem an die Rechtsanwältin und ehemalige Skirennfahrerin Corinne Schmidhauser, die über das Verhältnis von Athlet und Arzt referierte. Zum Beispiel, wer denn haftbar ist, wenn sich herausstellt, dass ein Spieler nach einer Verletzung zu früh wieder spielt? «Oft will der Spieler so schnell wie möglich wieder spielen. Dann ist es am Arzt, ihn über die Risiken aufzuklären. Ein aufgeklärter Spieler ist dann selbst für sich verantwortlich», so Schmidhauser.

Einen Spieler eingesperrt

In der Praxis sei dies aber oft kompliziert, berichteten verschiedene Mediziner. «Vor einem Fussball-Cupfinal riet ich einem Spieler davon ab, zu spielen, weil er eine Hirnerschütterung hatte. Ich wollte vertraglich festhalten, dass ich jegliche Verantwortung ablehne. Weder der Spieler noch der Club wollten unterschreiben. Gespielt hat er dann trotzdem.» Und ein anderer Arzt berichtete gar davon, dass er während eines Eishockeymatchs einen Spieler einsperren musste, weil der wider jegliche Vernunft wieder aufs Spielfeld zurückwollte. «Er hatte Schmerzmittel erhalten und war nicht mehr ganz zurechnungsfähig. Also war er auch nicht entscheidungsfähig.» Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, auf welch schmalem Grat sich die Mediziner mitunter bewegen.

Das heikle Thema Doping

Das gilt auch im Bereich Doping. So droht einem Arzt, der einen Sportler beim Dopen unterstützt, ebenfalls ein langjähriges Praxisverbot. Als aktive Unterstützung kann da auch bereits eine psychische Hilfe gelten. «Ein Radfahrer hat mich einmal um eine leistungsfördernde Substanz gebeten, da habe ich ihn über die Risiken von Doping informiert. Hab ich mich damit bereits strafbar gemacht?», wollte ein Arzt wissen. Das sei noch keine Mithilfeerklärte der Dopingexperte Ulrich Haas. Ebenso wenig müsse ein Arzt seinen Patienten auffliegen lassen, wenn er ihm verrate, dass er dope. «Da gilt das Arztgeheimnis.» Wie es denn sei, wenn er nun dem Radfahrer auch die physiologischen Vorteile eines Präparats erklärt habe, hakte derselbe Arzt noch einmal nach. «Da sehe ich aus medizinischer Sicht keine Notwendigkeit. Das wäre dann also schon aktive Hilfe», erklärte Haas.

Das zeigt, wie schnell ein Arzt tatsächlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann. Ganz zu schweigen davon, dass es für einen Arzt fast unmöglich ist zu wissen, was, wann, wo und in welchem Umfang legal ist. «Man muss damit rechnen, dass Vorschriften von Verbänden und staatliche Gesetze laufend erweitert werden. Deshalb wird dieses Thema auf unserer Agenda weiter oben bleiben», erklärte SGSM-Präsident Beat Villiger.

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