BASEL. Das Basler Strafgericht hat BAZL-Direktor Raymond Cron am Freitag zu einer bedingten Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu 290 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Crons Verteidiger hatte vergeblich auf Freispruch plädiert. Cron wurde wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 200 Franken beantragt. Verantworten musste sich Cron wegen unbewilligter Boni an Mitarbeiter bei seinem früheren Arbeitgeber Batigroup. Cron will das Urteil anfechten. Bundesrat Moritz Leuenberger steht nach wie vor hinter seinem Chefbeamten. sda
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