Der Nachmittag neigte sich bereits dem Ende zu, als die Verteidiger der beiden Angeklagten M. D. und D. H. im Murtner Gericht ihre Plädoyers beendet hatten. Die Verkündung der Urteile wurde vom Gericht nach einem langen ersten Verhandlungstag auf morgen Freitag verschoben.
Der Staatsanwalt hat für beide Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen mit einer Bewährungsfrist von vier Jahren gefordert – 20 Monate für D. H. und 24 Monate für M. D., der sich neben den ihm zur Last gelegten Einbruchdiebstählen noch zahlreiche weitere Delikte begangen haben soll (siehe Haupttext).
Die beiden Verteidiger stellten den Angeklagten gute Prognosen aus. M. D. werde aus den begangenen Fehlern lernen und wolle die Geschichte abhaken, meinte Verteidiger Alexander Feuz. Strafmildernd dürfte sich zudem auswirken, dass beide Angeklagten keine Vorstrafen aufweisen.
31 Ordner mit Telefonprotokollen
Das Gericht des Seebezirks wird am Freitag auch darüber urteilen, wer die hohen Ermittlungskosten zu tragen hat. Im Laufe der Ermittlungen überwachte die Polizei während längerer Zeit die Mobiltelefone von M. D und D. H. Durch die Natel-Signale kann heute belegt werden, wo sich die Angeklagten zu den Tatzeiten aufhielten. Was der Polizei und dem Gericht in diesem Fall wertvolle Hinweise liefert, ist allerdings mit einem enormen administrativen Aufwand verbunden. Allein die Protokolle der aufgezeichneten Telefongespräche füllen nicht weniger als 31 Bundesordner. mk