Bund legt neue Verordnung vor
BERN. In der Schweiz besteht momentan kein Gesetz für einen Lärmschutz vor Geräten und Maschinen im Freien. Eine neue Verordnung soll diese Lücke nun schliessen, wie das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Freitag mitteilte. Sie orientiere sich an den EU-Richtlinien, damit keine technischen Handelshemmnisse entstehen. Betroffen von den Änderungen sind in erster Linie Baumaschinen, aber auch Laubbläser und andere Gartengeräte. Insgesamt listet das UVEK 57 Maschinen und Geräte auf, vom Bauaufzug über den Kompressor, den Baggerlader und die Motorkettensäge bis zur Heckenschere. Künftig muss der vom Gerät verursachte Lärm deklariert werden. Konsumenten können sich so bereits beim Kauf ohne Aufwand über den zu erwartenden Lärmpegel informieren, schreibt das UVEK.
Dreimonatige Anhörung
Zusätzlich werden für gewisse Geräte und Maschinen, zum Beispiel für Rasenmäher, Lärmgrenzwerte eingeführt. Vor Inkrafttreten der Verordnung verkaufte Geräte sind von den neuen Bestimmungen aber nicht betroffen. Das UVEK schickt die Verordnung in eine dreimonatige Anhörung. sda