Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Frage des Freiburger Ständerats Alain Berset fest. Nach dessen Ansicht kann es zu einem Teufelskreis führen, dass die Steuern nicht zum unpfändbaren Existenzminimum zählen: Wer in einem ersten Verfahren die Gläubiger befriedigt hat, riskiert wegen der Steuern auf dem Lohn ein zweites Betreibungsverfahren und noch eine Lohnpfändung.
Der Bundesrat sieht diese Gefahr nicht. Steuerschulden seien Teil der Gesamtschulden. Würden sie beim Existenzminimum berücksichtigt, wäre einfach der pfändbare Anteil am Lohn kleiner. Rechnerisch dauere es deshalb gleich lang, bis die Gesamtschulden – Steuerschulden und zusätzliche Schulden – beglichen seien.
Die Steuern seien nicht als absolut existenznotwendige Ausgaben des Schuldners und seiner Familie zu betrachten, hält der Bundesrat weiter fest. Würden sie zum unpfändbaren Existenzminimum gezählt, käme dies einer Privilegierung des Staates gegenüber andern Gläubigern gleich.