Die vom Kanton 1971 eingerichtete Schülerunfallversicherung ist für alle im Gesetz erwähnten Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Unfalldeckung bei der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) reicht dabei nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Entscheid bestätigt.
- Freiburg/Marly
- 29.04.2024
- Paid Post
- 29.04.2024
Mehrere versuchte Fahrzeugdiebstähle sind am vergangenen Wochenende in Marly und Freiburg bei der Kantonspolizei gemeldet worden. Drei mutmassliche Täter wurden festgenommen. …