Untertitel: Anpassung des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes an die neue Staatsverfassung
Die Freiburger Gesetzgebung über die Staatsfinanzen ist schon heute, was die zulässigen Defizite anbelangt, recht restriktiv. Die neuen Verfassungsbestimmungen sind noch strenger als die bisherigen Rechtsgrundlagen. Das Gesetz über den Finanzhaushalt muss diesen Rechnung tragen. Staatsrat Claude Lässer und der Vorsteher des Staatsschatzamtes, Daniel Berset, haben am Freitag den dem Grossen Rat vorgelegten Revisionsentwurf vorgestellt.