Untertitel: Felsabbruch im Galterental
Zuerst sichern, dann räumen
Wenn der überhängende Fels gesichert ist, kann mit den Räumungsarbeiten rund um das beschädigte Haus begonnen werden. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Gebäudeversicherung muss entschieden werden, ob zum Schutz der Hauses weitere Massnahmen ergriffen werden müssen. Das Haus war schon vor einigen Jahren von einem kleinen Felsrutsch betroffen. Es stellt sich unter anderem die Frage, ob die zerstörte Steinmauer neu in Beton erstellt werden sollte, damit sie widerstandsfähiger wird.
Als Rutschgebiet bekannt
Der Weg durch das Galterental
war in den letzten Jahren wegen
Rutschgefahr oder wegen tatsächlichen Verschüttungen mehrmals gesperrt, so im Sommer 2000 (Felsturzgefahr), im Mai 2001 (Felssturz) und im Januar 2002 (herunterstürzende Eiszapfen).