Die neuen Bäume sind insbesondere als Ausgleich für die aus Sicherheitsgründen gefällten oder ausgeasteten Bäume, wie das Tiefbauamt am Freitag mitgeteilt hat. Die Arbeiten würden hauptsächlich in den Monaten Januar bis März ausgeführt.
Der Mitteilung ist weiter zu entnehmen, dass die Jungbäume oder Hecken möglichst in unmittelbarer Nähe des alten Standorts gepflanzt werden. In einigen Fällen sei jedoch die Wahl eines anderen Standortes unumgänglich. «Die Pflanzung erfolgt dann vorzugsweise auf Böschungen entlang von Strassen oder Bächen auf öffentlichem Grund, bisweilen auch auf Privatgrund, wenn sich der Eigentümer damit einverstanden erklärt», hält das Tiefbauamt fest.
Es teilt weiter mit, in welchen Ortschaften Bäume gefällt werden müssen: Alterswil (eine Pappel, eine Linde), Giffers (ein Ahorn), St. Ursen (eine Linde), Düdingen (ein Birnbaum, eine Linde), Cormagens (eine Ulme), Rue (zwei Linden), Billens (zwei Linden).
Ersatzpflanzungen werden vorgenommen in: St. Ursen (eine Linde), Düdingen (eine Linde), Rue (zwei Linden), Billens (zweiLinden).