Bei der Vergabe der Internet-Adressen gilt auch in der Schweiz nicht mehr «first come – first serve». Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil gegen die Namen-Piraterie im Internet gefällt. Wird ein bekannter Name durch jemanden missbraucht, muss die Adresse (domain) freigegeben werden.
Dieses Urteil hat das Gericht in Lausanne im Streitfall um den Namen «www.berneroberland.ch» gefällt. Eine Informatikfirma hatte sich die Domain unter den Nagel gerissen. Die Firma muss den Namen
nun löschen und dem Tourismusverein des Berner Oberlandes überlassen.