Welche Informationen gehören in ein Leumundszeugnis? Bisher haben dies Gemeinden ganz unterschiedlich gehandhabt. Während die einen sich bloss auf das Strafregister stützten, prüften andere auch, ob die betroffene Person sämtliche Steuern bezahlt hat. Dies hat im Kanton Freiburg zu einer Ungleichbehandlung geführt, weshalb der Grosse Rat am Donnerstag einstimmig beschlossen hat, den Begriff des Leumundszeugnisses ganz aus der kantonalen Gesetzgebung zu streichen.
So gebe es eine einheitliche Praxis, dies entlaste die Gemeinden, sagte Staatsrat Maurice Ropraz (FDP). Jede Stelle könne beispielsweise bei einer Einstellung selber entscheiden, ob sie einen Strafregister- oder einen Betreibungsregisterauszug oder beides verlange. Auf Bundesebene wird ein Leumundszeugnis übrigens nur an einem Ort verlangt: Bei der Einstellung von Trolleybusfahrern.
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.