In meinen ersten Berufsjahren war ich ab 1984 in Wünnewil als Kindergärtnerin tätig. Da ich zwei Halbtagskindergartenklassen zu betreuen hatte, arbeitete ich 25 Prozent mehr als meine Kolleginnen, und dies zum selben bescheidenen Lohn! Als ich mich dann wehrte, meinte der Schulinspektor, es gehe ja nicht nur um den Verdienst, sondern um eine Berufung. Wir fanden dann einen Kompromiss: Ich erhielt einen halben Tag pro Woche frei, dafür unterrichtete ich die beiden Klassen einen halben Tag zusammen. Doch damit blieb immer noch ein halber Tag, den ich gratis arbeitete: Dafür bezahlte mir dann der Kanton monatlich eine Barzuglage von 100 Franken! Mehr war nicht zu holen. Die Kantonsbehörden sagten, wenn mir das nicht passe, könne ich ja putzen gehen. Natürlich gehörte ich 1991 dann auch zu den Kindergärtnerinnen, die streikten. Ich hatte die Eltern in Flamatt auch frühzeitig informiert. Die Gemeindebehörden haben entweder nichts davon mitbekommen oder einfach nicht reagiert.
«Die Kantonsbehörden sagten, wenn mir das nicht passe, könne ich ja putzen gehen.»
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