Das Kantonsgericht kritisierte die Behandlung eines Baugesuchs durch den Kanton. Laut Staatsrat gibt es bereits Massnahmen für mehr Qualität.
In seinem Urteil von 2020 zu einem Baugesuch für eine Biogasanlage habe das Kantonsgericht die Qualität der Stellungnahmen der staatlichen Dienststellen hinsichtlich Form und Inhalt bemängelt, schrieb Grossrat Nicolas Kolly (SVP, Essert) in einer Anfrage an den Staatsrat.
Das Gericht habe beklagt, dass Informationen, die für die Beurteilung des Projekts unerlässlich sind, über das Dossier verstreut seien. Die Dienststellen würden sich in ihren Stellungnahmen mit allgemeinen Erwägungen ohne Angabe der technischen oder sonstigen wesentlichen Details begnügen. Dies erschwere die Kontrolle übermässig und bedeute für die Einsprecher einen unverhältnismässigen Aufwand, um die in verschiedenen Briefwechseln und Unterlagen versprengt liegenden Informationen zusammenzutragen.
Qualität zufriedenstellend
In seiner Antwort weist der Staatsrat daraufhin, dass das Kantonsgericht die Baubewilligung wegen einer als mangelhaft eingestuften Interessenabwägung für nichtig erklärt habe und nicht wegen eines unvollständigen Dossiers oder einer unzureichenden Qualität der Gutachten der Dienststellen.
Die Qualität der Gutachten der Dienststellen werde von verschiedenen Partnern im Allgemeinen als zufriedenstellend beurteilt, so der Staatsrat. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion sowie das Bau-und Raumplanungsamt hätten bereits in der Vergangenheit Massnahmen ergriffen, um die Qualität zu verbessern. Es gebe Richtlinien über deren Inhalt und einen Kurs, der fester Bestandteil des Weiterbildungsprogramms sei. «Es ist klar, dass die Qualitätskontrolle der Gutachten angesichts der Personalfluktuation innerhalb der Verwaltungseinheiten und des Schulungsbedarfs bei neuen Mitarbeitenden eine Daueraufgabe bleibt», so der Staatsrat.
Bessere Dossiers
Die 2011 erlassenen Richtlinien zum Mindestinhalt für Baugesuche, die Einführung neuer Verfahren zur Behandlung der Bewilligungsgesuche 2013, begleitet von einer strengeren formalen Kontrolle der Dossiers, sowie der Einsatz der Anwendung Friac in allen Gemeinden des Kantons seit Sommer 2019 hätten ihrerseits zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität der eingereichten Baubewilligungsdossiers geführt.
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