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Mörder vom Neuenburgersee zu lebenslanger Haft verurteilt

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Der Angeklagte im Mordfall vom Neuenburgersee muss lebenslang hinter Gitter und der Familie des Opfers 70’000 Franken zahlen. Das Gericht richtete sich in der Urteilsverkündung mit scharfen Worten an den 25-Jährigen.


Lebenslänglich wegen Mordes: Dieses Urteil hatte Raphaël Bourquin, stellvertretender Freiburger Generalstaatsanwalt, am Montag vor dem Gericht des Broyebezirks gefordert (die FN berichteten). Das Verhalten des 25-jährigen Beschuldigten, der am Neuenburgersee einer Bekannten mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und sie danach bewusstlos, verletzt und gefesselt zurückgelassen hatte, bezeichnete er als monströs und bescheinigte ihm ein gänzliches Fehlen von Skrupel.

Das fünfköpfige Gericht des Broyebezirks teilt voll und ganz die Einschätzung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts. Am Mittwoch verurteilte es den Angeklagten wegen Mordes, Schändung, harter Pornografie und Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel zu lebenslanger Haft. Vom Vorwurf des Diebstahls sprach das Gericht den Mann frei. Er muss 70 000 Franken an die Familie des Opfers zahlen.

Mit Vorsatz gehandelt

Gerichtspräsidentin Sonia Bulliard Grosset drückte erst der Familie des Opfers ihr Beileid aus, ehe sie sich mit scharfen Worten an den Angeklagten richtete. «Sie haben ohne Skrupel gehandelt», sagte sie und sprach weiter von grosser Grausamkeit, Gefühlskälte, Kaltblütigkeit, Egoismus und einem schaurigen und abscheulichen Ablauf der Tat.

Die Tat erfüllt alle Kriterien der Mord-Definition.

Sonia Bulliard Grosset
Gerichtspräsidentin

Das Motiv ist für das Gericht – mangels präziser Aussagen des Mannes – nicht vollends klar. Wenig überzeugt ist es von der Hypothese, dass sich der Mann an seiner 19 Jahre alten Bekannten gerächt hat, weil sie ihn mit einer erfundenen Erbschaft übers Ohr gehauen hatte. «Dass es keine Erbschaft gibt, war Ihnen bereits mehrere Monate vor der Tat bekannt. Dieses Thema tauchte dann auch nicht mehr in den Nachrichten auf, die Sie mit der Frau austauschten.» Das Gericht glaubt eher, dass der Mann mehr von seiner Kollegin wollte, sie ihn aber zurückwies.

Indem er vor dem Treffen einen Plan des Treffpunktes gezeichnet, Uhrzeiten notiert und einen Hammer, Kabelbinder, ein Seil und Karabiner mitgenommen hatte, habe er mit Vorsatz gehandelt. Dass er unmittelbar vor der Tat Alkohol getrunken und Joints geraucht hatte, habe seine Wahrnehmung nicht beeinträchtigt: «Sie wussten genau, was Sie taten.» Damit nahm die Gerichtspräsidentin Bezug darauf, dass der Mann seine bewusstlose Bekannte fesseln konnte, obwohl sie im Wasser lag und es Nacht war. Dass er gegen Ende der Tatnacht seinem Opfer eine Nachricht auf ihr Telefon geschickt hatte – so als wäre nichts Ungewöhnliches passiert, beweise, dass ihm seine Tat und deren Folgen sehr wohl bewusst gewesen seien.

Nie Reue oder Ekel gezeigt

Dass der Beschuldigte seine Aussagen wiederholt änderte, legte ihm das Gericht negativ aus. «Ihre widersprüchlichen Aussagen nehmen Ihnen Ihre Glaubwürdigkeit», so die Gerichtspräsidentin. Deshalb und aufgrund von Spuren am Tatort ist das Gericht überzeugt, dass sich der Mann an seiner gefesselten und bewusstlosen Bekannten sexuell vergangen hatte. Danach habe er sie in der kalten Novembernacht zurückgelassen – im Wissen, dass sie noch am Leben war. «Sie haben sie unter grauenhaften Bedingungen sterben lassen.» Anschliessend habe der Mann sein Leben normal weitergeführt. Er habe nie Reue oder Ekel gegenüber seiner Tat gezeigt.

Der Anwalt des Angeklagten kündigte nach der Verhandlung an, dass sein Mandant in Berufung gehen werde. Angefechtet werden die Verurteilung wegen Schändung und die Höhe der Strafe.

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