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Trauerstück statt Schlussbouquet

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Zum Abschluss der Legislatur 2011 bis 2016 hatte der Grosse Rat Umfahrungsstrassen bezeichnet, die prioritär behandelt werden sollten. Er fügte damals kurzfristig zwei Strassen hinzu, sodass jede Region des Kantons bedient war.

Nun ging es im letzten Geschäft der aktuellen Legislatur wieder um Strassen, dieses Mal um Kantons- und Gemeindestrassen. Damals wie heute hatte der Staatsrat als Grundlage ein System mit Kriterien ausarbeiten lassen, um eine Priorisierung oder Klassifizierung nach objektiven Kriterien vornehmen zu können. Beide Male setzten sich regionale Interessen gegen objektive Kriterien durch.

Es scheint kaum ein Zufall zu sein, dass diese Entscheide unmittelbar vor den Wahlen erfolgten, wenn die Grossrätinnen und Grossräte ein besonders feines Sensorium für die Stimmen in ihrem Bezirk haben.

Eigentlich hätte das Mobilitätsgesetz ein Höhepunkt dieser Legislatur werden können. An die Stelle der veralteten Gesetze über die Strassen und den Verkehr sollte ein modernes Gesetz treten, dass die verschiedenen Formen der Mobilität vereint und sich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Kantons ausrichtet. Die Aufgaben von Kanton und Gemeinden hätten klar definiert und einer künftigen Aufgabenentflechtung als Vorbild dienen können.

Stattdessen haben die Parlamentarier sich wie in einem Selbstbedienungsladen verhalten. Das übergeordnete Wohl des Kantons musste hintenanstehen. Das ist, gelinde gesagt, beschämend. Die Zeche bezahlt der Steuerzahler, dem man die am Mittwoch gewährte Steuersenkung nun teilweise wieder wegnimmt.

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